Extremismus

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Sidney Poitier und Rod Steiger

in: The Heat of the Night (1967)

 

 

In der Einschätzung und Bewertung des Extremismus spalten sich die Bürger und Menschen in Deutschland. Da hilft nur eine nüchterne und kompetente politische Aufklärung über die Fakten und die neueren Probleme der sachlichen Einschätzung und Bewertung, aber kein linksliberales Wunschdenken und keine rechtspopulistische Hetze. Linke Extremisten begehen laut Verfassungsschutz insgesamt zwar mehr Straftaten, aber rechte Extremisten begehen mehr Morde. Beides darf von den exekutiven Behörden keineswegs geduldet werden.

 

Aber es gibt seit einigen Jahren in ganz Europa auch den religiös motivierten Extremismus der islamischen Salafisten und gewaltbereiten IS-Kämpfer und IS-Sympathisanten. Dieser Extremismus des politischen Islam ist weder einfach links noch rechts einzuordnen, obwohl er wie der rechte Extremismus anti-demokratisch ist und obwohl es ihm wie dem linken Extremismus auch an Respekt vor dem säkularen Rechtstaat fehlt. In der Einschätzung und Bewertung dieses islamistischen Extremismus spalten sich die Geister in Deutschland am meisten. Er profitiert leider nur davon.

 

Von linksliberalen Bürgern wird dieser islamisch motivierte Extremismus gerne verharmlost, weil das nicht zu ihren naiven und realitätsfernen Multikulti-Fantasien passt. Von rechtspopulistischen Bürgern wird dieser islamisch motivierte Extremismus gerne zum Feindbild auserkoren, damit sie ein Hass-Objekt für ihre nationalistischen und rassistischen Einstellungen haben. Dabei gleichen sich islamistische Extremisten, linksradikale und rechtsradikale Extremisten in ihrer gemeinsamen Aversion gegen die sog. politischen Eliten, Medien und Parteien sowie mit ihrem Hang zum Kollektivis-mus, zu plakativer Propaganda und zu abstrusen Verschwörungstheorien.

 

Allerdings gibt es in Deutschland noch einen blinden Fleck, den eher Bürger kennen, die einmal für längere Zeit im Ausland, wie z.B. in England oder Frankreich, Kanada oder den USA gelebt haben. Dabei handelt es sich um einen anarchistischen Autoritätskomplex, der von einer fehlgeleiteten Deutung der jüngeren Geschichte herrührt. Dieser Autoritätskomplex drückt sich in einem Misstrauen gegen Recht und Ordnung (Law and Order) aus und hält sich gerne für liberal, tolerant oder gar anti-faschistisch. So werden von vielen Bürgern nicht nur Polizisten als 'Bullen' oder 'Schweine' beleidigt, wie das bisher nur unter Kriminellen üblich war, sondern es werden sogar Feuerwehrleute und Rettungssanitäter beleidigt, bespuckt, gewalttätig angegriffen und an der oft Leben rettenden Ausübung ihres Berufes gehindert, nur weil sie wie Polizisten oder Soldaten auch Uniformen tragen. Es gibt kein anderes Land in Europa, wo es einen ähnlichen anarchistischen Autoritätskomplex aufgrund einer unbewältigten geschichtlichen Vergangenheit gibt.

 

Die ehemalige Autoritätsgläubigkeit der Deutschen aus dem Kaiserreich und der Weimarer Republik wurde von den Nationalsozialisten gründlich missbraucht. Aber die Nazis haben sich gerade nicht an Recht und Ordnung gehalten, sondern sie haben das geltende Recht mit Füßen getreten. Sie haben die damalige rechtsstaatliche Ordnung durch Terror und Willkürherrschaft ersetzt. Dazu haben sie alte Gesetze ideologisch umgedeutet und neue Gesetze gemacht, die auf der rassistischen und völkischen Ideologie ihrer Partei basierten. Ihre "neue Ordnung" war demzufolge gerade keine legitime bürgerliche und rechtsstaatliche Ordnung, sondern eine widerrechtliche Herrschaft im Dienste ihrer Partei und ihrer Ideologie. Ähnliches trifft auch auf den sozialistischen Unrechtsstaat der DDR oder auf andere Diktaturen zu. Im heutigen China und in Nordkorea ist Ähnliches zu beobachten.

 

Aufgrund eines seit den 70er Jahren fehlgeleiteten Verständnisses der deutschen Geschichte ist nun die ehemalige Autoritätsgläubigkeit in eine anarchische und libertäre Anfeindung jeder staatlichen Autorität und aller uniformierten Berufsstände umgekippt, die jedoch völlig affektiv, irrational und weltfremd ist. Eine qualitative Differenzierung nach Ziel und Zweck, Moralität und Legalität staatlicher Autorität findet kaum noch statt. Dass "Law and Order" im Sinne der Geltung und Durchsetzung einer bürgerlichen und rechtsstaatlichen Ordnung mit der verfassungsmäßigen Garantie von Bürger- und Menschenrechten etwas Gutes ist, wissen die Bürger und Menschen in allen Ländern, wo sie schon länger fehlen oder gerade von Autokraten, Oligarchen und Populisten demontiert werden.

 

Im Zuge dieser kleinbürgerlichen und spießigen Gesinnung des deutschen Michel, der nur seine Ruhe und seinen Spaß haben will, scheint jedes im guten Sinne bürgerliche Interesse am öffentlichen Gemeinwohl mit der Zivilcourage des Citoyen selten geworden zu sein. Zwar wurden die Gartenzwerge vor dem Haus oder im Schrebergarten seit den 70er und 80er Jahren durch Buddha-Nippes und Wellness-Accesoires ersetzt und zwar dudeln aus den Lautsprechern eher amerikanische oder englische Hits als deutsche Schlager oder heimatliche Volkslieder, aber die gleichgültige und geschichtsvergessene, konsumorientierte und egozentrische Selbstzufriedenheit der Spießer ist geblieben. Sie trägt heute nur eine libertäre Maske der individualistischen Toleranz und der bequemen Verdrängung durch Spiel und Sport, Unterhaltung und Wellness.

 

UWD

 


 

Extremismus / Radikalismus

 

Die Verfassungsschutzbehörden unterscheiden zwischen „Extremismus“ und „Radikalismus“, obwohl beide Begriffe oft synonym gebraucht werden. Bei „Radikalismus“ handelt es sich zwar auch um eine überspitzte, zum Extremen neigende Denk- und Handlungsweise, die gesellschaftliche Probleme und Konflikte bereits „von der Wurzel (lat. radix) her“ an-packen will. Im Unterschied zum „Extremismus“ sollen jedoch weder der demokratische Verfassungsstaat noch die damit verbundenen Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung beseitigt werden. So sind z. B. Kapitalismuskritiker, die grundsätzliche Zweifel an der Struktur unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung äußern und sie von Grund auf verändern wollen, noch keine Extremisten. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesell-schaftsordnung ihren legitimen Platz. Auch wer seine radikalen Zielvorstellungen realisieren will, muss nicht befürchten, dass er vom Verfassungsschutz beobachtet wird, jedenfalls nicht, so lange er die Grundprinzipien unserer Verfassungs-ordnung anerkennt. Als extremistisch werden dagegen die Aktivitäten bezeichnet, die darauf abzielen, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen.

 

https://www.verfassungsschutz.de/de/service/glossar/extremismus-radikalismus

 

Demokratie abschaffen

 

Rechtsradikale und Linksradikale wollen die bestehende gesellschaftliche Ordnung total verändern und die demokra-tischen Regeln abschaffen. Dabei sind die Zielsetzungen der Rechtsradikalen und Linksradikalen zwar unterschiedlich, aber beide Gruppen sind bereit, gewalttätige Mittel einzusetzen, um ihre Ziele zu erreichen. Menschen mit radikalen Einstellungen sind oft fanatisch, lassen die Vorstellungen anderer nicht gelten. Sie sind intolerant und beharren kompromisslos auf ihren eigenen Vorstellungen.

 

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2019.

 


 

Einfach war gestern.

 

Zur Strukturierung der politischen Realität in einer modernen Gesellschaft - Essay

 

Gero Neugebauer - Bundeszentrale für politische Bildung - 28.10.2010
Extremismus ist ein interessengeleiteter Begriff. Durch die Veränderung der Konfliktstruktur in der Folge des sozialen Wandels ist die Bedeutung der Begriffe "rechts" und "links" zur Strukturierung der politischen Realität eingeschränkt.

 

Einleitung

 

Unmittelbar nach dem Passus über Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Privatpiloten erklären die Regierungsparteien im aktuellen Koalitionsvertrag, sie wollten gewalttätige und extremistische Formen der politischen Auseinandersetzung nicht hinnehmen und "Extremismen jeder Art, seien es Links- oder Rechtsextremismus, Antisemitismus oder Islamis-mus", entgegentreten, um die "Grundwerte der pluralen Gesellschaft, insbesondere die freie Entfaltung der Person, Meinungs-, Presse-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit" als konstitutive Werte der freiheitlichen demokratischen Grund-ordnung "zu schützen und zu verteidigen". [1] In einem Koalitionsvertrag muss Extremismus nicht erklärt werden, da davon ausgegangen wird, dass der Begriff im öffentlichen politischen Diskurs besetzt ist. Zur Begrifflichkeit tragen Berichte über Polizisten, die aus Demonstrationen heraus mit Sprengkörpern "Marke Eigenbau" beworfen werden, ebenso bei wie Bilder randalierender rechtsextremistischer Demonstranten oder Mutmaßungen über Jugendliche islamischen Glaubens, die als Anhänger einer radikalen Richtung des Islam wie des militanten Salafismus als potenzielle islamistische Terroristen gelten. [2] Wenn dann ein oberstes Gericht dem Verfassungsschutz bestätigt, dass der Fraktionsvorsitzende der Partei Die Linke in Thüringen Bodo Ramelow öffentlich beobachtet werden darf, weil es in dessen Partei organisierten politischen Extremismus gäbe, dann verfestigt sich der Eindruck, dass "politischer Extre-mismus" einen Feind bezeichnet, gegen den angegangen werden muss, weil sonst die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigt werden würde.

 

Kann dieser Begriff deshalb tabuisiert werden - oder ist er nicht doch entbehrlich? Offensichtlich ist Extremismus im politischen Kontext ein eindeutig interessengeleiteter Begriff zur Auseinandersetzung mit diversen politischen Phäno-menen. Ist er das als sozialwissenschaftlicher Begriff auch? Ist politischer Extremismus als Schnittmenge aller Extremis-men die Grundlage dafür, eine Identität von sogenannten linken und rechten Extremismen zu behaupten? Politisch motivierte Gewaltausübung gegen Sachen wie gegen Personen kann nicht akzeptiert werden. Was jedoch haben sowohl polemische bis abfällige Äußerungen über die Verfassung als auch gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Anhängern verschiedener politischer Richtungen mit der Gefährdung der Demokratie zu tun? Werden dadurch nicht strafrechtlich zu verfolgende Taten zu politischen aufgewertet und damit das Selbstverständnis der jeweiligen Akteure bedient?

 

Extremismusbegriff

 

Extremismus geht auf "extremus" und "extremitas" zurück. Ersteres bedeutet äußerst, entferntest, aber auch der ärgste, gefährlichste; letzteres bedeutet der äußerste Punkt, Rand. Eine Position gilt als umso extremer, je weiter entfernt sie von einer - ideellen - Mitte ist. In jeder Gesellschaft gibt es individuelle extreme Positionen, doch als politisch extremistisch gelten im politischen Kontext solche, die sich - als politische Strömungen - an den Rändern des politischen Spektrums befinden oder sich in diese Richtung bewegen. [3] Diese Vorstellung basiert auf der Annahme, dass das politische Spektrum einer Gesellschaft linear auf einer eindimensionalen Recht-Links-Achse abgebildet werden kann. [4]

 

Zwar ordnen bei Befragungen Wähler sowohl sich selbst als auch die Parteien nach diesem Schema ein, [5] aber damit sind die Probleme dieses Modells nicht gelöst. Es wird der Komplexität der Gesellschaft nicht gerecht, da es statisch ist und mit der Reduktion auf "rechts" und "links" die Konfliktstruktur der Gesellschaft nur bedingt widerspiegelt. Politi-scher Extremismus wird nicht in der Mitte der Gesellschaft, sondern als Randphänomen verortet und die - tatsächlich oder vermeintlich - von ihm ausgehende Bedrohung für den Kern der Verfassungsordnung zu seinem Alleinstellungs-merkmal gemacht. Zudem wird nicht deutlich, nach welchen Kriterien die Übergänge zwischen der jeweiligen extremen Position und der Mitte bestimmt werden, wie also im rechten Spektrum die Positionen zwischen den beiden Extremen "Mitte" und "rechter Rand" verortet werden und wie sich der Übergang zu radikalen und weiter zu extremen Positionen vollzieht. Denn die Mitte wird selbst zur extremen Position, wenn auf der Achse die beiden Teilspektren links und rechts abgetragen werden.

 

Wer sich als Mitte definiert, erhebt zugleich den Anspruch, diese und damit zugleich die Mehrheit zu repräsentieren. Ob diese Mitte oder Mehrheit tatsächlich "gut" ist, kann bezweifelt werden. Denn auch sie können zu extremen Positionen tendieren: "Fühlt die Mehrheit sich gefährdet, ist sie bereit, alle Vernunft und Gesetzlichkeit über Bord zu werfen, wie die Akzeptanz des Nationalsozialismus zeigt." [6] Schließlich ist der Nationalsozialismus aus der Mitte der deutschen Gesell-schaft heraus groß geworden, und auch heute entspringt der Rechtsextremismus zum Teil der Mitte der Gesellschaft, das heißt dem Ort, an welchem die sind, die durch Verunsicherung, Zukunftsangst und Orientierungsprobleme veran-lasst sind, sich rechtsextremistischen Deutungs- und Problemlösungsangeboten zu öffnen.

 

Politischer Extremismus ist kein Sammelbegriff für alle extremen Positionen im politischen Spektrum. Eine Partei mit strikter marktliberaler Orientierung, die allein dem Markt die Regelung letztlich auch der gesellschaftlichen Verhältnisse überlassen will, gilt keineswegs als politisch extrem, selbst wenn in diesem Fall die Politik faktisch durch die Ökonomie dominiert wird. Als extremistisch gelten explizit die Positionen im Links-Rechts-Spektrum, denen unterstellt wird, dass sie sich programmatisch wie auch rhetorisch gegen den "demokratischen Verfassungsstaat" richten. [7] Diese Auffassung wird durch das Konzept der "wehrhaften" oder "streitbaren" Demokratie legitimiert. Der Staatsrechtler Carlo Schmid hatte 1946 bei den Beratungen des Parlamentarischen Rates über das Grundgesetz gefragt, ob Freiheit und Gleichheit "auch denen eingeräumt werden (sollen), deren Streben ausschließlich darauf geht, nach der Ergreifung der Macht die Freiheit selbst auszurotten". Seine Antwort war, dass dann, wenn man den Mut habe zu glauben, dass die Demokratie "etwas für die Würde des Menschen Notwendiges sei", auch "den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen (muss), die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen".[8] Diese Haltung wurde von den Erfahrungen der Weimarer Republik, der entstehenden Blockkonfrontation, der Existenz einer politisch aktiven kommunistischen Partei und Zweifeln an der Akzeptanz der von den Besatzungsmächten initiierten Entwicklung zur Demokratie geprägt.

 

Verfassungswidrigkeit als Kriterium

 

1952 definierte das Bundesverfassungsgericht im Verbotsurteil zur neonationalsozialistischen Sozialistischen Reichs-partei (SRP) acht Prinzipien als Kern der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Diese sind Menschenrechte, Volkssouveränität, Gewaltenteilung, Verantwortlichkeit der Regierung, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Unabhängig-keit der Gerichte, Mehrparteienprinzip und Chancengleichheit der Parteien einschließlich Oppositionsfreiheit. [9] 1956 verbot das Bundesverfassungsgericht die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) und führte aus, dass eine Partei nicht bereits "dann verfassungswidrig ist, wenn sie diese obersten Prinzipien einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht anerkennt, sie ablehnt, ihnen andere entgegensetzt. Es muss vielmehr eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzukommen, sie muss planvoll das Funktionieren dieser Ordnung beeinträchtigen, im weiteren Verlauf diese Ordnung selbst beseitigen wollen". [10] Das zentrale Kriterium für das Verbot der Parteien war wie in den Diskussionen um ein Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) die Verfassungswidrigkeit. Von rechtsextremistisch oder linksextremistisch war nicht die Rede.

 

Bis 1973 wurde amtlich nicht von politischem Extremismus, sondern von Rechts- beziehungsweise Linksradikalismus geredet. Der Wechsel wurde damit begründet, dass der Begriff "extremistisch" der Tatsache Rechnung trage, "dass politische Aktivitäten oder Organisationen nicht schon deshalb verfassungsfeindlich sind, weil sie eine bestimmte nach allgemeinem Sprachgebrauch 'radikale', das heißt eine bis an die Wurzel einer Fragestellung gehende Zielsetzung haben". [11] In der Politik und in der Publizistik galt der Begriff bis in die 1980er Jahre "für Ideologie und Praxis von politischen Akteuren". Dazu zählten Parteien, Parteipolitiker und Publizisten, welche "die politisch-rechtliche Grund-ordnung verändern wollten". [12]

 

Bis heute wird die Fortgeltung der Formel der "wehrhaften Demokratie" erklärt, obwohl die Demokratie in Deutschland insgesamt als stabil gilt.[13] So konnte es dem Bundesverfassungsgericht 2005 leicht fallen, zu bestätigen, dass die "bloße Kritik an Verfassungswerten und Verfassungsgrundsätzen nicht als Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzuschätzen (ist), wohl aber darüber hinausgehende Aktivitäten zu deren Beseitigung". [14] Selbst Kritik an der Verfassung und ihren wesentlichen Elementen sei ebenso erlaubt wie die "Äußerung der Forderung, tragende Bestandteile der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu ändern". [15] Politischer Extremismus ist also kein Rechtsbegriff. Er wird im politischen Diskurs als Kampfbegriff zur Charakterisierung bestimmter politischer Kräfte gebraucht. Im Kontext der Arbeit des Verfassungsschutzes fungiert er als Sammelbezeichnung für Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder gegen den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder gerichtet sind oder darauf abzielen, die Amtsführung der Verfassungsorgane oder ihrer Mitglieder in Bund und in den Ländern auf ungesetzliche Weise zu beeinträchtigen.

 

Amtlicher versus wissenschaftlicher Extremismusbegriff

 

Der amtliche Begriff ist nicht der der Sozialwissenschaften. In politikwissenschaftlichen Lexika bezeichnet Extremismus "politische Einstellungs- und Verhaltensmuster, die auf der für die Operationalisierung politischer Orientierungen üblichen Rechts-Links-Skala an den äußeren Polen (...) angesiedelt" sind. [16] Es wird versucht, nach Zielen und Werten oder nach Mitteln und Normen zu unterscheiden. Dabei wird offen gelassen, ob mit diesen Positionen zugleich die "völlige Ablehnung" der existierenden politischen und sozialen Ordnung verbunden ist. [17] Forscher, die sich auf den amtlichen Extremismusbegriff stützen, haben ein strikt normatives Verständnis von der Gesellschaft und ihrer politischen Verfasstheit, weshalb sie per se unterstellen, dass Vertreter extremistischer Positionen die gegebene Ordnung beseitigen wollen. Oft wird davon ausgegangen, dass der Wortlaut eines Programms die politische Praxis der Partei determiniert. [18] Interesse an der Erforschung der unterschiedlichen Ursachen für das Entstehen beispielsweise rechtsextremer Einstellungen sowie an den Voraussetzungen ihrer Umsetzung in politisches Handeln ist oft kaum erkennbar. Doch weil es in den Sozialwissenschaften um die Analyse von gesellschaftlichen und politischen Sachverhalten geht, muss ein wissenschaftlicher Arbeitsbegriff so operationalisiert werden können, dass er sowohl zur Analyse von gesellschaftlichen und politischen Phänomenen als auch zur Entwicklung von Strategien zur politischen Auseinandersetzung taugt. Das kann ein solch normativ bestimmter Ansatz nur bedingt leisten.

 

Die Wissenschaft folgt auch nicht der Gleichsetzung von Rechts- und Linksextremismus unter dem Oberbegriff des politischen Extremismus. Zum einen, weil keine Identitäten behauptet werden sollen und zum anderen, weil Rechts-extremismus ein eigener und Linksextremismus kein eigener Forschungsgegenstand ist. Bereits die amtlichen Definitionen von Rechts- wie von Linksextremismus zeigen beachtliche Differenzen. Rechtsextremismus wird als "Weltbild" definiert, das "von nationalistischen und rassistischen Anschauungen geprägt (wird). Dabei herrscht die Auffassung vor, die Zugehörigkeit zu einer Ethnie, Nation oder Rasse entscheide über den Wert eines Menschen". [19] Rechtsextremisten wollen ein durch einen Führer angeführtes autoritäres politisches System, in dem das ethnisch homogene Volk mit dem Staat zur Volksgemeinschaft verschmilzt. Parlamentarische Kontrolle wie politische Opposition seien überflüssig, denn der oder die Führer würden nach dem von ihnen repräsentierten vermeintlich einheitlichen Willen des Volkes handeln. [20]

 

Der Linksextremismus will zwar auch die bestehende Ordnung abschaffen, aber damit hat die Gemeinsamkeit der Ziele ein Ende. Linksextremisten richten ihr politisches Handeln an "revolutionär-marxistischen" oder anarchistischen Vorstellungen aus und streben "ein sozialistisches bzw. kommunistisches System oder eine 'herrschaftsfreie' anarchistische Gesellschaft an". [21] Während der Rechtsextremismus sich in verschiedene nationalistische und anders geprägte Strömungen ausdifferenziere, organisiere sich der Linksextremismus, in dem besonders die gewaltbereiten Linksextremisten auffällig seien, in unterschiedlichen Aktionsfeldern: "Antirepression", "Antimilitarismus" und "Antifaschismus". Die "Antifaschismusarbeit" ziele dabei vordergründig auf die Bekämpfung rechtsextremistischer Strukturen ab, das eigentliche Ziel sei es, "die freiheitliche demokratische Grundordnung zu überwinden, um die dem 'kapitalistischen System' angeblich innewohnenden Wurzeln des Faschismus zu beseitigen". [22] Trotzdem sich Autonome (vereinzelt) um klare politische Positionen bemühen, sei das autonome Selbstverständnis von der Vorstellung eines freien, selbstbestimmten Lebens innerhalb "herrschaftsfreier Räume ('Autonomie')" geprägt. [23] Als Vertreter dieser sozialen Bewegung werden die "Traditionellen Anarchisten" dem linksextremen Spektrum zugeschlagen. [24]

 

Dass Autonome, Anarchisten und Kommunisten unter einem Begriff subsumiert werden, was sowohl weder die einen noch die anderen akzeptieren würden, ist eine der Schwierigkeiten, die Systematik der Kategorie "Linksextremismus" zu verstehen. Zudem bevorzugen Kommunisten in der Regel hierarchische und nicht selten auch autoritäre Strukturen. Den Autonomen sind sie zuwider; ihr Ziel ist Herrschaftslosigkeit. Sie bilden keine Parteistrukturen und sind Marxisten-Leninisten, Trotzkisten und insbesondere Stalinisten äußerst suspekt. Autonome, die sich nicht als "Gesetzlose" stili-sieren, sondern in die Tradition des Anarchismus als soziale Bewegung stellen, [25] können ihre "autonomen Räume" nur in pluralistischen demokratischen Systemen entfalten. Denn nur diese bieten die rechtlichen als auch die gesell-schaftlichen Rahmenbedingungen wie Schutz der individuellen Rechte und - mit einiger Wahrscheinlichkeit - gesell-schaftliche Toleranz. Manche gewalttätigen Aktivisten, die als "Autonome" zur linken Szene gezählt werden (dank dieser Tatsache brauchen sie nicht den Nachweis zu führen, dass sie überhaupt links sind), sehen sich vielleicht in der historischen Nachfolge anarchistischer Gewalttäter. Dass dieses "organisierungs- und hierarchiefeindliche radikale linksextremistische Spektrum" [26] politische Aktivitäten mit dem Ziel des gewaltsamen Umsturzes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung entfalten könnte, erstaunt. Die der Szene zurechenbaren gewalttätigen Aktionen, dies haben sie mit gewaltbereiten und -tätigen Rechtsextremen gemein, sind deshalb nicht zu relativieren, könnten jedoch primär ein Problem der öffentlichen Sicherheit und ein strafrechtliches sein.

 

In den empirischen Sozialwissenschaften gibt es eine etablierte und differenzierte Rechtsextremismusforschung. Rechtsextremismus ist nach der Definition von Richard Stöss "kurz gesagt (...) völkische(r) Nationalismus". [27] Nach Hans-Gerd Jaschke bezeichnet Rechtsextremismus "die Gesamtheit von Einstellungen, Verhaltensweisen und Aktionen, organisiert oder nicht, die von der rassisch oder ethnisch bedingten sozialen Ungleichheit der Menschen ausgehen, nach ethnischer Homogenität der Völker verlangen und das Gleichheitsgebot der Menschenrechts-Deklaration ablehnen, die den Vorrang der Gemeinschaft vor dem Individuum betonen, von der Unterordnung des Bürgers unter die Staatsräson ausgehen und die den Wertepluralismus einer liberalen Demokratie ablehnen und Demokratisierung rückgängig machen wollen". [28] Dieser Begriff orientiert sich nicht an amtlichen Bedrohungsszenarien, summiert die unterschiedlichen Ansätze sowie relevante, die Forschung leitende Fragen über den Rechtsextremismus und weist auf dessen unterschiedliche Dimensionen - Einstellungen und Verhalten - sowie deren Inhalte - von Nationalismus bis Sexismus sowie von Protest bis zum Terror - hin.

 

Ähnlich konzise Definitionen eines Linksextremismus liefert die sozialwissenschaftliche Forschung nicht. Sie befasst sich primär mit politikwissenschaftlichen, historischen Ansätzen und empirischen sozialwissenschaftlichen Methoden mit Revolutions-, Kommunismus-, Bewegungs- und Anarchismusforschung, [29] jedoch nicht mit Linksextremismus als eigenem Forschungsgegenstand. Das Verständnis von Politikwissenschaft als Demokratiewissenschaft führt dazu, die Faktoren zu erforschen, die die Demokratie stärken - und bei der Erforschung jener, die sie schwächen, sich auf den Rechtsextremismus zu konzentrieren.

 

Auch hinsichtlich der Gemeinsamkeiten der "Extremismen" werden wesentliche Differenzen zwischen dem amtlichen und dem wissenschaftlichen Extremismusbegriff sichtbar: Einerseits handele es sich um gänzlich unterschiedliche Phänomene, andererseits seien sie in Bezug auf ihre politischen Ziele, ihre Mittel und ihre Organisationsstrukturen ähnlich. [30] Wenn Ähnlichkeiten und Gemeinsamkeiten zwischen rechts- und linksextremistischen Positionen auf-tauchen, dann in dem Punkt, der die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei beiden Parteiverboten bestimmt hat: Demokratiefeindlichkeit. Politischer Extremismus als System findet sich im rechtsextremistischen Führerstaat und der Ideologie des völkischen Nationalismus; bei Linksextremisten findet er sich bei den Anhängern der Diktatur des Proletariats als politische Form der Herrschaft der Arbeiterklasse. Die Protagonisten des nationalsozialis-tischen Regimes wie auch der stalinistischen Diktatur weichen mit ihrer Orientierung an der Vergangenheit einer adäquaten Auseinandersetzung mit den Problemen der Gegenwart und Zukunft aus. [31]

 

Die unterschiedlichen Dimensionen des Begriffs sowie Zweifel an seiner Angemessenheit tragen dazu bei, dass er infrage gestellt wird. So wird beklagt, dass der Extremismusansatz die Gewaltorientierung von nazistischen Organi-sationen unter dem "Zerrbild der Auseinandersetzung zwischen linken und rechten Jugendgruppen" verschleiert; dass er keine Klarheit über die Relevanz verschiedener antidemokratischer Einstellungen schafft; dass er den Blick für die reale Gefährdung der staatlichen Institutionen wie der demokratischen Alltagskultur trübt und dass er wenig hilfreich sei für die Auseinandersetzung "mit antidemokratischen und menschenfeindlichen Einstellungen".[32] Daher spricht etliches für eine Überprüfung, da die damaligen Voraussetzungen für das Konzept der "wehrhaften Demokratie" zwanzig Jahre nach der deutschen Einheit und dem Ende der Blockkonfrontation nicht mehr existieren. Laut Bundes-verfassungsgericht verträgt eine gefestigte Demokratie durchaus Kritik und begreift sie nicht als Gefährdung ihrer Existenz. Die repräsentative Demokratie erweitert durch Volksabstimmungen und Volksentscheide die Partizipations-möglichkeiten der Bürger. Wahlenthaltung wird nicht als Bekenntnis gegen die demokratische Ordnung, sondern unter anderem als Kritik an deren Leistungsfähigkeit gewertet.

 

Neue politische Konfliktkonstellationen

 

Darüber hinaus hat der soziale Wandel zu einer neuen Struktur der gesellschaftlichen Konflikte geführt. Mit der alten Industriegesellschaft hat sich zugleich das Zeitalter der Klassenkämpfe aus der politischen Organisation der Gesellschaft weitgehend verabschiedet. Die Konfliktstruktur der nachindustriellen Gesellschaft ist nicht mehr durch den Konflikt von Arbeit (Sozialismus) und Kapital (Kapitalismus) gekennzeichnet, sondern durch gegensätzliche Wertvorstellungen oder politische Ziele. Die maßgebliche politische Konfliktkonstellation verläuft nicht zwischen rechts und links, sondern zwischen einer sozial-libertären und einer neoliberal-autoritären Politikkonzeption. Der alte Klassenkonflikt wurde abgelöst durch einen Konflikt zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Grundüberzeugungen, also einen Werte-konflikt, in dem sich die jeweiligen Ziele nicht grundsätzlich ausschließen: Bei Befragungen zeigt es sich, das Personen, die sich als "links" einstufen, sozial und libertär eingestellt sind, während Personen, die sich als "rechts" bezeichnen, zwar betont autoritär disponiert sind, aber zugleich auch soziale Gerechtigkeit anstreben. Auf der politischen Achse stehen sich Libertarismus (Links) und Autoritarismus (Rechts) gegenüber, das heißt einerseits libertäre postmateria-listische Werte (wie direkte Demokratie, Ökologie, Gleichberechtigung der Geschlechter, Multikulturalität) und anderer-seits autoritäre Werte (wie nach innen und außen starker Nationalstaat, Patriotismus, Sicherheit und Ordnung). Es kann durchaus zu Wertesynthesen kommen, also jemand für Verteilungsgerechtigkeit und zugleich für Leistungsdenken sein, oder im Umweltbereich libertäre, in Fragen der inneren Sicherheit jedoch autoritäre Positionen vertreten. Das entspricht den komplexen Denkmustern und Wertorientierungen der Menschen in modernen Gesellschaften, die sich geschlosse-nen Ideologien entziehen.

 

Somit wird durch die Veränderung der Konfliktstruktur in der Folge des sozialen Wandels die Bedeutung der Begriffe "rechts" und "links" zur Strukturierung der politischen Realität erheblich eingeschränkt. Empirische Untersuchungen haben gezeigt, dass in der Bevölkerung sehr unterschiedliche Vorstellungen über deren Bedeutung bestehen. Wer sich als "rechts" oder als "links" einstuft, folgt bestimmten sozio-politischen Orientierungen. Sie beziehen sich auf Persön-lichkeitseigenschaften (wie Autoritarismus, Selbstbewusstsein), auf Wertorientierungen und Einstellungen zu den politischen oder sozialen Verhältnissen in der Bundesrepublik. Dabei kontrastieren zwei Grundmuster: demokratische versus autoritäre Überzeugungen.

 

Demokratische Überzeugungen sind eine Kombination aus politischem Selbstbewusstsein, freiheitlichen libertären Werten und demokratischen Einstellungen. "Links" ist jemand, der von der Demokratie als System überzeugt ist und dieses mit einem libertären Selbstverständnis verknüpft sowie ein Bedürfnis nach politischer Partizipation hat. Bei autoritären Überzeugungen verbinden sich autoritäre Persönlichkeitsmerkmale, autoritäre Werte und restriktive Demokratievorstellungen. Von dieser "rechten" Position aus können diejenigen anfällig für Rechtsextremismus werden, die diese Überzeugungen mit Unzufriedenheit über wirtschaftliche, soziale und/oder politische Verhältnisse verknüpfen. Es dürfte traditionelle Linke, die kapitalismuskritisch oder gar antikapitalistisch eingestellt sind und sich einen starken Staat wünschen, durchaus irritieren, wenn sie plötzlich feststellen müssen, dass beide Positionen auch von Rechten eingenommen werden.

 

"Politischer Extremismus" ade?

 

Angesichts dieser Komplexität ist ein Begriff wie politischer Extremismus für die Wissenschaft unterkomplex und als Arbeitsbegriff ungeeignet. Es geht vielmehr darum, die weiteren Auswirkungen des fortschreitenden sozialen Wandels auf politische Einstellungen und Orientierungen angemessen zu analysieren. Die Verwendung des Begriffs durch den und im Umfeld des Verfassungsschutzes signalisiert, dass er sich nur zögerlich den Herausforderungen stellt, die von der inzwischen erreichten Kompliziertheit politischer Strukturen, von der Komplexität politischen Denkens und von den veränderten Rahmenbedingungen politischen Handelns ausgehen. Die Missbilligung eines Verfassungsgrundsatzes ist weder ein strafrechtlicher Tatbestand noch Ausdruck politischen Extremismus. Sachbeschädigungen, Gewalttätigkeiten oder Körperverletzungen durch angeblich oder tatsächlich politisch motivierte Akteure sind strafrechtliche Tatbestände, die vom polizeilichen Staatsschutz untersucht werden und für die im Fall einer Verurteilung kein Tatbestandsmerkmal eines politischen Extremismus konstruiert wird. Daher könnte überlegt werden, ob der Begriff nicht hinfällig geworden ist. Denn letztlich soll der amtliche Verfassungsschutz nicht einen begrifflich unscharfen politischen Extremismus bekämpfen, sondern organisierte Aktivitäten, durch die die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigt oder in ihrer Funktion beeinträchtigt werden soll. Zugleich sollte in einem öffentlichen Diskurs ein Verständnis über die Grundrechte hergestellt werden, welches zu ihrer offensiven Auslegung führt. Dadurch würde es der Zivilgesellschaft leichter fallen, mit Unterstützung staatlicher Institutionen oder diese unterstützend gegen einzelne extremistische Einstellungen anzugehen und damit die Demokratie zu stärken.

 

Fußnoten

 

1. Vgl. Wachstum. Bildung. Zusammenhalt. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP, online: www.csu.de/dateien/partei/beschluesse/091026_koalitionsvertrag.pdf (10.10.2010), S. 99f.

2. Vgl. Berliner Morgenpost vom 16.6.2010 und vom 30.8.2010.

3. Vgl. Petra Brendel, Extremismus, in: Dieter Nohlen/Rainer-Olaf Schultze (Hrsg.), Lexikon der Politikwissenschaft, München 20022, S. 222.

4. Vgl. das Extremismusmodell bei Richard Stöss, Rechtsextremismus im Wandel, Berlin 20072, S. 19.

5. Vgl. ARD-Deutschlandtrend, Februar 2008, online: www.infratest-dimap.de/uploads/media/dt0802.pdf (20.9.2010).

6. Eberhard Tiefensee, Extremismus aus philosophischer Sicht, Erfurt 2001, online: www.extremismus.com/texte/philex.htm (20.9.2010).

7. "Der politische Extremismus (...) zeichnet sich dadurch aus, dass er den demokratischen Verfassungsstaat ablehnt und beseitigen will." Eckhart Jesse, Extremismus, Bonn 2003, online: www.bpb.de/wissen/045338376868096

12704313150200958,0,0,Extremismus.html (20.9.2010).

8. Zit. nach: R. Stöss (Anm. 4), S. 15.

9. Vgl. ebd., S. 16.

10. Ebd., S. 17.

11. So der damalige Bundesinnenminister Werner Maihofer im Vorwort des Verfassungsschutzberichts von 1974, herausgegeben vom Bundesministerium des Innern (BMI), Bonn 1975.

12. Andreas Klärner/Michael Kohlstruck, Thema der Öffentlichkeit und Gegenstand der Forschung, in: dies. (Hrsg.), Moderner Rechtsextremismus in Deutschland, Hamburg 2006, S. 17.

13. Die Stabilität ist sowohl durch mangelnde Angebote für demokratische Partizipation als auch durch die Zunahme von Chauvinismus, Ausländerfeindlichkeit und Sozialdarwinismus gefährdet. Vgl. Oliver Decker et al., Die Mitte in der Krise. Rechtsextreme Einstellungen in Deutschland 2010, Berlin 2010, S. 152, S. 140.

14. Leitsätze zu dem Beschluss des Ersten Senats vom 24.5.2005, Randziffer 70, online: www.bverfg.de/entscheidungen/

rs20050524_1bvr107201.html (20.9. 2010).

15. Ebd., Randziffer 72.

16. Everhard Holtmann et al. (Hrsg.), Politiklexikon, München-Wien 19942, S. 165.

17. Vgl. P. Brendel (Anm. 3).

18. Programme werden erst durch ihre Interpretation wirksam, wenn sie zur Begründung der religiösen oder politischen Praxis durch die entsprechenden Akteure als Anleitung zum Handeln ausgelegt werden.

19. BMI (Hrsg.), Verfassungsschutzbericht 2009, Vorabfassung, Berlin 2010, S. 49, online: www.verfassungsschutz.de/download/SHOW/

vsbericht_2009.pdf (20.9.2010).

20. Vgl. ebd.

21. Ebd., S. 126.

22. Ebd.

23. Ebd., S. 133f.

24. Vgl. ebd., S. 150.

25. Vgl. Peter Lösche, Anarchismus, in: D. Nohlen/R.-O. Schultze (Anm. 3), S. 19f.

26. BMI (Anm. 19), S. 149.

27. Richard Stöss, Neuere Entwicklungstendenzen des Rechtsextremismus in Deutschland, in: Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe, 21 (2010) 2, S. 117.

28. Hans-Gerd-Jaschke, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit. Begriffe Positionen - Praxisfelder, Opladen 2001, S. 30.

29. Vgl. Gero Neugebauer, Extremismus-Linksextremismus-Rechtsextremismus: Einige Anmerkungen zu Begriffen, Forschungskonzepten, Forschungsfragen und Forschungsergebnissen, in: Wilfried Schubarth/Richard Stöss (Hrsg.), Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Bilanz, Bonn 2000, S. 24ff.

30. Vgl. P. Brendel (Anm. 3).

31. Vgl. BMI (Hrsg.), Bedingungsfaktoren des gesellschaftlichen Zusammenhalts, Berlin 2009, S. 63.

32. Als weiteres Beispiel wird auch die Behauptung genannt, dass "Verschwörungstheorien, Utopismus und Absolut-heitsanspruch" nur Merkmale des Extremismus wären, obwohl sie in allen Bereichen der Gesellschaft zu finden sind. Vgl. Grit Hanneforth/Michael Nattke/Stefan Schönfelder, Einführung, in: Kulturbüro Sachsen et al. (Hrsg.), Gibt es Extremismus? Extremismusansatz und Extremismusbegriff in der Auseinandersetzung mit Neonazismus und (anti-) demokratischen Einstellungen, Dresden 2010, S. 7.


 

Starökonom mahnt Deutschland, die AfD nicht zu unterschätzen

 

Olaf Gersemann - welt online -  

 

Top-Ökonom Daron Acemoglu warnt davor, Gefahren zu ignorieren, die von antiliberalen Bewegungen ausgehen könnten. Freiheitliche Gesellschaftsordnungen seien ständig bedroht. Im Vergleich dazu seien Despotie und Chaos stabilere Zustände.

 

Der Starökonom Daron Acemoglu warnt die Deutschen davor, die Gefahren zu unterschätzen, die von populistischen, antiliberal eingestellten Bewegungen und Politikern ausgehen.

 

„Natürlich, es sieht nicht so aus, als würde die AfD in absehbarer Zeit an die Macht kommen“, sagte der Professor vom renommierten Massachusetts Institute of Technology (MIT) im Interview mit WELT AM SONNTAG. „Andererseits hat Deutschland eine Geschichte damit, solche Randgruppen zu unterschätzen und dafür den Preis zu bezahlen.“ Daher gelte: „Selbstzufriedenheit ist keine Option.“

 

Acemoglu und sein Co-Autor James A. Robinson sind einem breiteren Publikum durch den Bestseller „Warum Nationen scheitern“ bekannt. Ende September legen Acemoglu und Robinson nach: In „The Narrow Corridor: States, Societies, and the Fate of Liberty“ argumentieren die Autoren, dass freiheitliche Gesellschaftsordnungen in ständiger Gefahr sind. Diktaturen wie in China oder Chaos wie im Kongo seien im Zweifel stabilere Zustände.

 

Deutschland, so Acemoglu gegenüber WELT AM SONNTAG, sei „ein Musterbeispiel dafür, wie man aus seiner Geschichte lernt. Trotzdem sei es „ja auch für viele Deutsche noch vor wenigen Jahren völlig undenkbar“ gewesen, „dass die AfD so weit kommen würde, wie sie inzwischen gekommen ist“.

 

Das Erstarken des Populismus führt Acemoglu auch auf die Flüchtlingskrise zurück, mit der Europa seit Jahren konfrontiert ist. „Als Angela Merkel 2015 bekannt gab, dass Deutschland seine Türen öffnet für die Flüchtlinge, dachte ich bei mir: Das ist die größte Entscheidung ihrer Laufbahn, ich sah darin Führungsstärke und eine Bekräftigung westlicher Werte.“

 

Inzwischen aber sei er sich nicht mehr so sicher. „Natürlich wäre es wünschenswert und zum Nutzen der Gesellschaft, wenn wir eine liberalere Einwanderungspolitik hätten. Aber wenn der Preis dafür ist, dass die Demokratie kollabiert, dann müssen wir das überdenken“, sagte Acemoglu.

 

Der Ökonom ist darüber hinaus der Ansicht, dass die klassische Gewaltenteilung nicht ausreiche, um Demokratie und Freiheit zu sichern. Schon kleine Störungen im Machtgleichgewicht zwischen Staat und Gesellschaft könnten die Freiheit der Bürger erheblich beeinträchtigen.

 

Acemoglu, 52, wurde in Istanbul geboren und besitzt die türkische und die amerikanische Staatsbürgerschaft. Er wurde unter anderem mit der John Bates Clark Medal ausgezeichnet, die als eine Art inoffizieller Junior-Nobelpreis gilt. Im Juni nahm er in Kiel den Weltwirtschaftlichen Preis des Instituts für Weltwirtschaft entgegen.

 

https://www.welt.de/wirtschaft/article199861868/Populismus-Oekonom-Acemoglu-warnt-Deutschland-vor-Unterschaetzung-der-AfD.html