Europa: Einheit in der Vielfalt

 

Europäische Kultur ist Wechselwirkung,

gegenseitige Durchdringung gegenwärtiger und vergangener Kulturen,

harmonische Einheit organischer Mannigfaltigkeit.

 

Zenta Mauriņa

 

 

 

Europa zwischen Nationalstaatlichkeit und Einheit

 

Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier

 

Auch in einem vereinten Europa kann nur der Nationalstaat die Werte, die Leitideen und den Zusammenhalt einer ganzen Gesellschaft verkörpern und verwirklichen. Der Abgesang kommt zu früh.

 

Nicht erst mit der Staatsschulden- und Finanzkrise in Europa, die noch längst nicht überwunden ist, nicht erst mit der dramatischen Zuspitzung der Flüchtlingskrise, auf die die Europäische Union ebenso wie die deutsche Politik ziemlich ratlos reagiert, vor allem nicht erst mit dem Brexit-Entscheid des britischen Volkes beobachten wir ein denkwürdiges Phänomen. Da ist zum einen die Entwicklung der Europäischen Union. Sie ist ein Erfolgskapitel ohnegleichen in der Geschichte dieses Kontinents. Im mittlerweile sechsten Jahrzehnt ist die EU uns Deutschen und unseren Nachbarn Garant für Frieden, Freiheit und Wohlstand. Eine ähnlich lange Periode der Stabilität und des friedlichen Wachstums hat es in Europa seit Jahrhunderten nicht mehr gegeben. Die Erfolgsbilanz Europas ist, im Ganzen gesehen, ziemlich singulär. In der EU leben sieben bis acht Prozent der Weltbevölkerung. Die Union erwirtschaftet etwa 25 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aller Volkswirtschaften der Welt, sie gibt 50 Prozent der Sozialausgaben der Welt aus: Das heißt mit anderen Worten, weit weniger als zehn Prozent der Weltbevölkerung wenden die Hälfte der Sozialausgaben weltweit auf.

 

Auf der anderen Seite, und das ist das eingangs erwähnte Phänomen, fehlt es seit Jahrzehnten an jedem Enthusiasmus in der Bevölkerung der Mitgliedstaaten. Stattdessen muss sich die europäische Idee einer bestenfalls müden Gleich-gültigkeit, bei realistischer und aktueller Betrachtung sogar einer bedrohlichen Skepsis, wenn nicht gar Feindschaft erwehren. So sollen nach einer aktuellen Umfrage nur 29 Prozent der Deutschen die EU positiv bewerten, 29 Prozent dagegen negativ. 41 Prozent sollen ihr gleichgültig gegenüberstehen.

 

Grund für diese schon länger währende Entfremdung ist bei oberflächlicher Betrachtung unter anderem die Art und Weise, wie Europa präsentiert wird und wie es sich präsentiert. Hinter dem Schlagwort „Brüssel“ verbirgt sich für viele der anonyme Moloch einer bürgerfernen europäischen Zentralgewalt, die am grünen Tisch und fernab der tatsäch-lichen Gegebenheiten vor Ort unter anderem Milchquoten festlegt, Naturschutzgebiete ausweist, Industrienormen sowie Handelsklassen für alle möglichen Güter und Standards etwa für Staubsauger, Glühbirnen und Duschköpfe erlässt sowie nach dem Ausbruch der Finanz- und Schuldenkrise über immer neue Haftungs- und Garantiesummen in schwindelerregenden Größenordnungen verfügt.

 

Freilich tragen nationale Politiker einen beträchtlichen Teil der Schuld an diesem fatalen Erscheinungsbild. Oftmals verweisen sie mit Unschuldsmiene auf vermeintliche Brüsseler Vorgaben, um die Verantwortung für unpopuläre Maßnahmen von sich zu schieben. Dass die Beschlüsse in Brüssel zuvor auch mit den eigenen Stimmen gefasst wurden, ja dass manchmal geradezu absichtlich über die europäische Bande gespielt wurde, um unliebsamen heimischen Diskussionen zu entgehen, fällt dabei oft unter den Tisch. Einige der in den nationalen Hauptstädten immer wieder über angebliche Kompetenzanmaßungen und Fehlentscheidungen Brüssels vergossenen Tränen sind daher nichts anderes als Krokodilstränen. Der Schwarze Peter ist immer wieder zu Unrecht nach Brüssel geschoben worden; in Wahrheit gehörte er etwa nach Berlin, Rom oder Paris.

 

Unter den Bürgern gewinnt jedenfalls die Einschätzung die Oberhand, die politischen Eliten in Europa und in der EU hätten sich in der Vergangenheit zu oft als Motoren immer neuer Erweiterungen der Europäischen Union bei immer tieferer Integration gefallen, sie hätten zu ausgiebig von ihrer Kompetenz Gebrauch gemacht und dabei zu oft die regionalen und nationalen Besonderheiten und Befindlichkeiten aus dem Auge verloren. Es hat sich das Bild einer politischen Klasse ausgeprägt, die Europa am Reißbrett gestaltet und jede Rückbindung an die Basis, also die Be-völkerung in den Mitgliedstaaten, weitgehend verloren hat. Diese Skepsis, nicht zuletzt gegenüber einem zunehmenden Zentralismus in Europa, ist derzeit so ausgeprägt wie nie. Eine diffuse Angst vor europäischer Gleichmacherei und Regulierungswut, die sich wohl schon seit längerem aufgestaut hat, ist lautstark hervorgebrochen und hat sich nicht selten gegen die nahezu gesamte politische Klasse Gehör verschafft.

 

Dieser fällt vielfach - jedenfalls in Deutschland - nichts anderes ein, als auf die Alternativlosigkeit der europäischen Integration zu verweisen. Europa sei schließlich unsere Zukunft, denn in Zeiten zunehmender Digitalisierung und Globalisierung, aber auch wegen internationaler Bedrohungen der eigenen Sicherheit seien nationalstaatliche Lösungen und Problembewältigungen nahezu unmöglich geworden; Fehler seien nicht in der Sache, sondern allenfalls in der Vermittlung und Erklärung der Politik gemacht worden.

 

In dieser Haltung zeigt sich eine grobe Verkennung der wirklichen Probleme. Die europäische Integration war seit längerem von drei Zielsetzungen getragen: Die erste und wichtigste war und ist die stetige Vertiefung der Integration. In diesem Sinn spricht dann auch der Vertrag über die Europäische Union im Artikel 1 Absatz 2 von der Verwirklichung „einer immer engeren Union der Völker Europas“. Das zweite Ziel war und ist die ständige geographische Erweiterung der Europäischen Union. Schließlich ist das dritte Integrationsziel zu erwähnen: Es geht um den Ausbau der Demokratie und des Parlamentarismus in der EU.

 

Die Politik hat nicht gesehen oder hat nicht sehen wollen, dass diese drei Ziele nicht gleichzeitig, nicht gleichmäßig und nicht gleichrangig verwirklicht werden können. Es besteht vielmehr ein eklatantes Spannungsverhältnis. Wiederholt ist darauf hingewiesen worden, dass derjenige, der eine Vertiefung der europäischen Integration anstrebe, letztendlich Abstriche an der Demokratisierung und Parlamentarisierung innerhalb der Europäischen Union machen müsse. Dassselbe gilt im Hinblick auf die geographischen Erweiterungen. Der ehemalige Präsident des EU-Parlaments Klaus Hänsch hat das mit den einfachen Worten ausgedrückt: „Je größer die Union wird, desto weiter entfernt sie sich von ihren Bürgern.“ Wissenschaftler haben auf diese Spannungslagen immer wieder hingewiesen, ohne dass die politischen Eliten in Deutschland und anderswo dies hätten wahrhaben wollen. In der Folge dieser Ignoranz stehen wir heute an einem Ort, der aus der Sicht eines Großteils der Bevölkerung nicht mehr weit von einem Scherbenhaufen entfernt ist.

 

Der Vertrag über die Europäische Union (EUV) benennt im Artikel 2 die Werte, auf die sich die Union gründet. Zu diesen Werten gehört neben der Achtung der Menschenrechte, Freiheit, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit die Demokratie. Nach Artikel 4 Absatz 2 EUV achtet die Union die jeweilige nationale Identität der Mitgliedstaaten, also auch deren demokratische Ordnung. Die Union darf nur innerhalb der Grenzen ihrer Zuständigkeiten tätig werden, welche die Mitgliedstaaten ihr in den Verträgen übertragen haben (Artikel 5 Absatz 2 EUV). Die Mitgliedstaaten bestimmen also als Herren der Verträge die Kompetenzen der Union, die überdies nur unter Beachtung des Grundsatzes der Subsidiarität ausgeübt werden dürfen (Artikel 5 Absatz 3 EUV). Zugleich aber wird schon in der Präambel des Unionsvertrages das Prozesshafte der Union angesprochen. Denn es ist dort von einem „Prozess der Schaffung einer immer engeren Union der Völker Europas“ die Rede und davon, dass „Demokratie und Effizienz in der Arbeit der Organe der Union“ zu stärken seien.

 

Nach der gegenwärtigen Verfassungsrechtslage des nationalen und des europäischen Rechts gründet sich die Union auf zwei Säulen: die demokratische Ordnung der Mitgliedstaaten, die nach wie vor die Herren der Verträge sind und die Rechtsetzung der Union über den Rat maßgeblich bestimmen, sowie eine eigenständige, der mitgliedstaatlichen Demokratie gleichwohl nicht voll entsprechende demokratische Ausgestaltung der Union selbst. Diese wird vor allem durch das aus direkten und unmittelbaren Wahlen der Unionsbürger hervorgegangene Parlament verkörpert, das gemeinsam mit dem Rat als europäischer Gesetzgeber tätig wird.

 

Nach ihrer normativen Verfassung ist die EU also kein überdimensionierter und demokratisch defizitär ausgestalteter Superstaat, sondern ein enger, spezifischer Verbund nach wie vor souveräner, voll demokratisch verfasster Staaten. Dies zu ändern, also beispielsweise aus der Union einen europäischen Bundesstaat zu machen, dessen Organe über eine eigenständige, volle demokratische Legitimation durch ein gesamteuropäisches Staatsvolk verfügen und der eine staatliche „Allzuständigkeit“ besitzt, ginge nur mit dem Willen und der Zustimmung aller Mitgliedstaaten, die allerdings ihre jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorgaben zu beachten hätten.

 

Nach diesem Befund scheint die europäische Welt an sich in bester Ordnung zu sein. Aber die normative Analyse ist höchst trügerisch. Da wird seit einiger Zeit vom Eintritt in ein „postdemokratisches Zeitalter“ gesprochen. Man verweist auf die „Entmachtung“ der demokratisch legitimierten Parlamente der einzelnen Mitgliedstaaten. Es gilt in der Tat die allgemeine Feststellung: Wenn die gewählten Vertretungen der Völker Europas, also die nationalen Parlamente, nichts mehr zu entscheiden haben, weil alle wesentlichen Kompetenzen letztlich nach „Brüssel“ verlagert sind, dann ist die demokratische Ordnung auf staatlicher Ebene entleert. Mit anderen Worten: Wenn man in dem gutgemeinten Drang nach mehr Europa die vom Demokratieprinzip gezogenen Grenzen überschreitet und den Mitgliedstaaten kein Raum zur eigenen politischen Gestaltung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebensverhältnisse mehr bleibt, opfert man Grundwerte der nationalstaatlichen Verfassung: nämlich das demokratische Prinzip und das parlamentarisch-demokratische Regierungssystem.

 

Im europäischen Primärrecht, insbesondere nach seiner Änderung durch den sogenannten Lissabon-Vertrag, wird der Versuch unternommen, dieser Entwicklung durch Ausbau und Stärkung des Subsidiaritätsgrundsatzes entgegen- zuwirken. Nach Artikel 5 Absatz 3 wird nach diesem Subsidiaritätsprinzip die Union in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind. Im Lissabon-Vertrag hat man ferner den Versuch unternommen, das bislang zahnlose Kriterium der Subsidiarität mit einem wehrhaften Kontrollmechanismus zu versehen.

 

Trotz der vielfältigen theoretischen und normativen Absicherungen des Subsidiaritätsprinzips in den europäischen Verträgen und im Grundgesetz selbst (Artikel 23 Absatz 1) gibt es erhebliche Zweifel an der Effektivität des Subsi-diaritätsgedankens in der europäischen Rechtswirklichkeit. Bislang ist das Subsidiaritätsprinzip nicht nur den Beweis schuldig geblieben, dass es überhaupt praxistauglich ist. Zudem ist es weder geeignet noch überhaupt darauf angelegt, als Hemmschuh für den fortschreitenden europäischen Integrationsprozess zu dienen.

 

Als Königsweg wird von manchen der institutionelle Umbau der Union selbst zu einer parlamentarischen Demokratie nach nationalstaatlichem Muster empfohlen. Die Devise lautet: Wenn die parlamentarische Demokratie nach dem gegenwärtigen Stand der EU und wegen ihres unvermeidlichen und unaufhaltsamen weiteren Ausbaus etwa im Sinne einer Fiskal- oder gar politischen Union sich auf nationalstaatlicher Ebene kraft innerer Auszehrung oder Aushöhlung allmählich dem Ende zuneigt, muss die demokratische Ordnung auf die Ebene der Union verlagert, Europa also als demokratiestaatliches Kompensations- und Ersatzmodell ausgebaut werden.

 

Gegenwärtig gibt es in der Europäischen Union nicht den Grad an parlamentarischer Demokratie, der in Deutschland und in den anderen Mitgliedstaaten der Union von Verfassungs wegen verankert ist. Eine „staatsanaloge“ demokra-tische Ordnung auf Unionsebene kann es derzeit auch gar nicht geben, weil und solange die Union nicht als Staat organisiert ist, sondern als Staatenverbund. Vordergründig kann man deshalb vielleicht zu dem Schluss kommen, die Union müsse dann eben zu einem parlamentarisch-demokratischen Bundesstaat ausgebaut werden, um das Abgleiten der europäischen Völker und Gesellschaften in ein postdemokratisches Zeitalter aufzuhalten oder zu beenden.

 

In staatsrechtlicher Hinsicht würde ein solcher europäischer Bundesstaat über ein europäisches Bundesparlament und eine von ihm gewählte und ihm verantwortliche europäische Bundesregierung verfügen, möglicherweise auch über eine zweite Kammer, etwa einen europäischen Bundesrat oder Senat, in dem die ehemals souveränen Mitgliedstaaten nunmehr als Glieder eines zentralen europäischen Bundesstaates vertreten wären. Es hätte auch eine staatenanaloge Gewaltenteilung zu gelten. In der Sache verfügte eine solche zum Staat gewordene Union nicht mehr nur über die von den Mitgliedstaaten übertragenen Einzelkompetenzen, sondern über das Recht, ihre Kompetenzen selbst zu bestim-men, was man gemeinhin in Deutschland als „Kompetenz-Kompetenz“ bezeichnet.

 

Sollte ein solcher europäischer Bundesstaat gegründet werden und wollte sich Deutschland diesem eingliedern, müsste sich das deutsche Volk eine gänzlich neue Verfassung geben. Auf der Basis des Grundgesetzes ist ein solcher Total-verzicht auf staatliche Souveränität ausgeschlossen. Eine neue Verfassung ist rechtlich sicherlich möglich: Nach Artikel 146 des Grundgesetzes verliert es seine Gültigkeit an dem Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

 

Das deutsche Volk wäre dabei nicht an die bestehenden unverbrüchlichen Vorgaben des Grundgesetzes gebunden. Auf diese Weise könnten also auch die grundgesetzlichen Integrationsschranken des Artikels 23 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 79 Absatz 3 überwunden werden. Dann aber müssten auch die anderen Völker Europas bereit und willens sein, einen europäischen Bundesstaat zu gründen und sich in diesen einzugliedern. Dafür sehe ich dort - aber letztlich auch in Deutschland - überhaupt keine Bereitschaft. Im Gegenteil: Soweit entsprechende Vorstöße aus Deutschland kommen und dabei auch noch der deutsche Bundesstaat als Referenzmodell favorisiert wird, kann man auswärts unschwer die Befürchtung erkennen, man strebe eine europäische Staatsgründung an, um Deutschland als Vormacht in Europa zu etablieren.

 

Im Hinblick auf das Ziel, Demokratie und Parlamentarismus zu erhalten und zu stärken, gilt aber vor allem Folgendes: Demokratie nach staatlichem Vorbild kann auch auf europäischer Ebene erst wirklich funktionieren, wenn bestimmte - vor allem tatsächliche - Voraussetzungen gegeben sind. Beispielhaft erwähnt seien nur die Existenz eines gemeinsamen europäischen Staatsvolks, eines identitätsstiftenden gesamteuropäischen Nationalbewusstseins, eines hinreichenden Maßes an Homogenität in Sprache, Tradition, Werteorientierung, Wertebewusstsein und Kultur, also die Entwicklung einer gesamteuropäischen Zivilgesellschaft mit einer gewissen solidarischen Verbundenheit, ferner eine gesamt-europäische Medienöffentlichkeit und eine gesamteuropäische Parteienlandschaft. Gerade die beiden letztgenannten Aspekte sind wesentliche Voraussetzungen für transparente politische Willensbildungsprozesse, die nicht in abgeho-benen und abgeschotteten institutionellen Sphären und Zirkeln stattfinden, sondern von einer zivilgesellschaftlichen Öffentlichkeit begleitet und kontrolliert werden. Derzeit jedenfalls fehlen alle diese Grundbedingungen einer wirksamen europäischen Demokratie staatlichen Zuschnitts.

 

Rufe nach einem europäischen Bundesstaat sind jedenfalls derzeit also in jeder Hinsicht unangebracht. Sie sind vor allem kein Weg der politischen Revitalisierung von Demokratie und Parlamentarismus in Europa.

 

Auf absehbare Zeit wird man die künftige Grundstruktur der EU nicht in einer überdimensionierten Staatlichkeit sehen können. Diese wäre demokratisch notwendigerweise defizitär, wenn auch auf Rationalität und Effizienz, aber eben auch auf Technokratie, Reglementierung und Bürokratisierung aufgebaut, also gewissermaßen eine superstaatliche Quasi-Räterepublik neuen Stils. Demokratie und Subsidiarität können nur gewahrt werden, wenn nicht länger die permanente Vertiefung der Integration, die weitere Unitarisierung und Zentralisierung zum politischen Primärziel der Europäischen Union erklärt werden. Mittelfristig sollte es daher nicht um den permanenten Ausbau und die permanente Vertiefung Europas, sondern um einen sinnvollen Umbau gehen. Unerlässliche Kompetenzzuwächse, etwa im fiskalpolitischen Bereich, möglicherweise sogar im Bereich der Außen- und Verteidigungspolitik sowie vor allem in der Asylpolitik, sollten durch eine Beschränkung der Kompetenzen auf anderen Politikfeldern ausgeglichen werden. Nicht jede regelungs-bedürftige und einer Regelung zugängliche Frage, etwa des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, des Ver-braucher- und Gesundheitsschutzes, des Zivil-, Arbeits- und Strafrechts oder der öffentlichen Daseinsvorsorge, muss zentral in Brüssel geregelt und entschieden werden. Auch der Subsidiaritätsgedanke bedarf der verstärkten juristischen Durchsetzung, vor allem aber auch der realpolitischen Verteidigung und Realisierung.

 

Die Behauptung, es gäbe nur noch die Alternative Ausbau der EU zum Bundesstaat oder den Verfall Europas, ist nicht mehr als ein angsteinflößendes Märchen. Man muss vielmehr mehr denn je darauf achten, dass Europa nicht an einer Überdimensionierung seiner Staatlichkeit scheitert, zu einem oktroyierten Superstaat ohne Volk und damit ohne wirkliche Volksherrschaft wird. Mit jedem Zentralisierungs- und Reglementierungsschub gehen ersichtlich europa-feindliche Ressentiments der Bevölkerung einher, geht Bürgervertrauen in die Union und ihre Organe verloren, wächst ein Europa „ohne Europäer“ heran. Diese negativen Entwicklungen werden von Populisten ausgeschlachtet und angestachelt. Der Brexit-Entscheid im Vereinigten Königreich ist ein allzu drastisches Warnsignal.

 

Verschiedentlich wird behauptet, dass die Globalisierung und Ökonomisierung sowie die Digitalisierung aller Lebens-bereiche eine wesentliche, wenn nicht gar die Hauptursache für die allmähliche Entmachtung der Staaten und damit einhergehend für die allmähliche Entmachtung der Parlamente und damit der Aushöhlung der demokratischen Ordnung seien. Gerade vor diesem zunehmend ökonomisch-internationalen Hintergrund der Politik muss mit Nach-druck daran festgehalten werden, dass die parlamentarisch-repräsentative Demokratie nach wie vor dasjenige Staatsmodell ist, das dem Einzelnen und der großen Masse der Bürger die größte Chance bietet, auf die Gestaltung ihrer Lebensbedingungen Einfluss zu nehmen, und dass nicht partikuläre Interessen, formuliert und durchgesetzt von mächtigen Lobbyverbänden, sondern Belange des gemeinen Wohls und der Allgemeinheit durchgesetzt werden. Es gibt nach wie vor keine Alternative zur parlamentarischen Repräsentation des Volkes, das heißt zu einem kraftvollen, lebendigen, in der Bevölkerung wieder auf mehr Akzeptanz stoßenden Parlamentarismus.

 

Ein solcher kann allerdings nur in einem Nationalstaat wirklich und wirksam praktiziert werden, der deshalb nach wie vor unentbehrlich ist. Auch in einem vereinten Europa kann nur der Nationalstaat die Werte, die Leitideen und den Zusammenhalt einer ganzen Gesellschaft verkörpern und verwirklichen. Der verbreitete Abgesang auf den National-staat, ja seine Verächtlichmachung als überholtes Staatsmodell des vorigen Jahrhunderts kommen zu früh.

 

Demokratie, also Selbstbestimmung des Volkes, und Rechtsstaat setzten souveräne Staatlichkeit voraus. Staatlichkeit ist mit anderen Worten Voraussetzung einer demokratischen Selbstverwaltung des Volkes und der Herrschaft des Rechts, insbesondere auch der Grund- und Menschenrechte. Selbstverständlich ist diese verfassungsrechtlich verbürgte Staat-lichkeit verknüpft mit der im Grundgesetz getroffenen „unionsfreundlichen“ Entscheidung für eine offene Staatlichkeit, nach der staatliche Hoheitsrechte auf die Union übertragen werden dürfen. Das darf aber in keinem Fall zur Preisgabe oder zur substantiellen Gefährdung der Eigenstaatlichkeit führen. Es ist das Bundesverfassungsgericht gewesen, das in mehreren Grundsatzentscheidungen der deutschen und europäischen Politik diese Grenzen aufgezeigt hat.

 

Europa müsse „auf den Prüfstand“ - das sagte vor einiger Zeit die Bundeskanzlerin in Reaktion auf den Brexit-Entscheid zu Recht. Es ist allerdings zu befürchten, dass dieser politische Denkprozess die grundlegenden und institutionellen Perspektiven gar nicht erfassen und sich nach dem heute allgemein üblichen Muster politischer Entscheidungsfindung gestalten wird. Man hat allgemein den Eindruck, dass Entscheidungen auf der politischen Ebene, jedenfalls dann, wenn sie komplexer Natur sind, nur noch als Kriseninterventionsentscheidungen denkbar und möglich sind. Jedenfalls werden solche Entscheidungen nur unter höchstem Druck und in einer Art Ausnahmezustand getroffen werden. Bei solchen Versuchen, akute Krisen zu bewältigen, ist für Nachhaltigkeitserwägungen in der Politik kein Raum. Zwangsläufig schlägt dann oft die Stunde der Exekutive. Es besteht die Gefahr, dass dann, wenn man nur noch unter dem Druck eines Quasi-Ausnahmezustands politisch entscheiden kann, die Parlamente in der Gefahr sind, völlig an Bedeutung zu verlieren.

 

Nach dem europäischen Verfassungsvertrag, der dann letztlich scheiterte, sollte der Leitspruch der EU ausdrücklich lauten: „In pluribus unum“ - in Vielfalt geeint -, anders als der Leitspruch der Vereinigten Staaten und - ausweislich des Siegels - ihres Präsidenten, der „E pluribus unum“ lautet. Die Vereinigten Staaten sind eben ein Bundesstaat. Nun scheiterte der Verfassungsvertrag, und der zu dessen Rettung beschlossene Reformvertrag von Lissabon verzichtete bewusst auf Symbole wie einen Leitspruch. Dessen ungeachtet bringt jener Leitspruch Ziel und Grenze der europä-ischen Einheit nach wie vor zutreffend zum Ausdruck. Er steht auch über den jetzt geltenden europäischen Verträgen. Das zeigt sich nirgendwo deutlicher als im Artikel 4 EUV. Darin ist ausdrücklich festgeschrieben, dass die Europäische Union die nationale Identität ihrer Mitgliedstaaten achtet. Dazu gehört ohne Zweifel das Selbstbestimmungsrecht der Völker, die dieses Recht mit der Gründung beziehungsweise mit dem Eintritt in die Europäische Union beileibe nicht haben preisgeben wollen.

 

Wer dieses Selbstbestimmungsrecht der europäischen Völker, das in Osteuropa übrigens erst nach dem Zusammen-bruch der Sowjetunion mühsam erkämpft wurde, zugunsten einer unionalen Zentralgewalt in Frage stellt oder rechtlich und faktisch entleert, der gefährdet den inneren Zusammenhalt der Europäischen Union.

 

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