Deutsche Philosophie?


 

 

Deutsche Philosophie – Gibt es sie überhaupt und hat es die denn je gegeben?

 

In letzter Zeit wird ab und zu wieder die Frage aufgeworfen, ob es eine spezifisch deutsche Philosophie gibt. Dabei sollte es sich um eine Philosophie handeln, die nicht nur zufällig in Deutschland entstanden ist und die nur zufällig von deutschen bzw. deutschsprachigen Philosophen erdacht wurde, sondern um eine Philosophie, die zumindest eine Qualität oder auch mehrere Qualitäten hat, die in irgendeiner Hinsicht typisch deutsch sind, weil sie nur oder vor allem in Deutschland vorkommen und von deutschen Philosophen ersonnen wurden.

 

Unter einem "deutschen Philosophen" verstehe ich hier nur gebürtige deutsche Philosophen, nicht jedoch allgemeiner deutschsprachige Philosophen, die auch Österreicher oder Schweizer sein könnten. In diesem Sinne war z.B. Franz Bren-tano (1838-1917) ein deutscher Philosoph, weil er in Boppard bei Koblenz geboren wurde, obwohl er später in Wien, in Florenz und zuletzt bei Zürich gelebt, gelehrt und gewirkt hat. In diesem Sinne war auch Karl Jaspers (1883-1969) ein deutscher Philosoph, weil er aus Oldenburg stammt, obwohl er später in Basel  gelebt und an der Universität Basel gelehrt hatte und 1967 die Schweizer Staatsbürgershaft angenommen hatte. Auch Kant war zweifelsohne ein deutscher Philosoph, obwohl seine Heimatstadt Königsberg heute zur Russischen Föderation gehört.

 

Was wir unbekümmert ausschließen können

 

Klar ist und darf unter den meisten zeitgenössischen Philosophen und Wissenschaftlern als völlig unstrittig gelten,

dass es keine deutsche Logik, keine deutsche Mathematik und keine deutsche Physik gibt. Das Gerede von

einer angeblich "Deutschen Physik" hatten nationalsozialistische Propagandisten aufgebracht, um die damals neue Relativitätstheorie von Albert Einstein als "jüdische Physik" zu diskreditieren. Da der Zeitgeist antisemitisch und deutschnational war, konnte die nationalsozialistische Propaganda die deutschnationale Stimmung für sich nutzen,

um Einsteins kontraintuitive Theorie zu diskreditieren und sophistisch auf seine jüdische Herkunft zurückzuführen.

 

Nun kann man zwar gut begründete Zweifel an den gängigen Lerbuch- und Standardinterpretationen der Allgemeinen und speziellen Relativitätstheorie von Albert Einstein anbringen, aber das hat nichts mit Einsteins jüdischer Herkunft oder mit seiner Liebe zur neostoischen Philosophie von Baruch de Spinoza zu tun, der von sephardischen Juden aus Portugal abstammte, die in Amsterdam lebten. Wenn jemand aus wissenschaftlichen oder philosophischen Gründen Einsteins Relativitätstheorie in ihrer herkömmlichen Darstellung und Deutung problematisiert, dann hat das eher mit Einsteins positivistischen Wissenschaftsverständnis und mit seinem mechanistischen Weltbild zu tun, die in Nicolai Hartmanns Kritik an Einsteins Relativitätstheorie keine Rolle spielen. Aus ähnlichen Gründen wird man auch Kants transzendental-idealistische These von der Allgemeinen Subjektivität von Raum und Zeit wenig überzeugend finden.

 

Nun gibt es jedoch erhebliche und wesentliche Unterschiede zwischen den beiden Formalwissenschaften der Logik und Mathematik einerseits und der Philosophie andererseits. Die Philosophie ist selbst keine Formalwissenschaft,

weil sie es mit dem menschlichen Dasein in der Welt, mit den allgemeinen Strukturen der Welt und mit dem scheinbar endlosen Streit zwischen den Weltanschauungen zu tun hat.  Zwar gibt es auch eine für die Philosophie ziemlich wichtige Philosophie der Logik und Mathematik, aber die Philosophie der Logik und Mathematik ist nur eine philo-sophische Deutung dieser beiden Formalwissenschaften der Logik und Mathematik in epistemologischen und onto-logischen Hinsichten und damit nicht selbst Logik und Mathematik.

 

In ähnlicher Art und Weise gibt es eine Philosophie der Physik und der anderen Naturwissenschaften, aber genau deswegen kann auch die Philosophie der Physik und der anderen Naturwissenschaften nicht selbst physikalisch oder naturwissenschaftlich verstanden und behandelt werden. Die Philosophien der Physik und der anderen Naturwissen-schaften sind Metadisziplinen, die vom angemessenen rationalen Selbstverständnis dieser Wissenschaften sowie von ihrem Verhältnis zu anderen Wissenschaften, zum Alltagswissen des Common Sense sowie zu den verschiedenen Weltanschauungen in logischen, epistemologischen und ontologischen Hinsichten handeln.

 

Martin Heidegger und das Philosophieren in deutscher Sprache

 

Eine Deutsche Philosophie, die ihren Namen zurecht verdient, müsste also in irgendeiner rational nachvollziehbaren Art und Weise eine spezifisch deutsche Qualität besitzen, die den meisten Philosophen amerikanischer, englischer, französischer, spanischer oder schottischer Abstammung fehlt. Aber um was für eine spezifisch deutsche Qualität könnte oder sollte es sich dabei handeln?

 

Martin Heidegger, der selbst von der deutschnationalen Stimmung der 20er und 30er Jahre ergriffen gewesen ist und der sich den Nationalsozialisten angeschlossen hatte, hatte bekanntlich behauptet, dass es eigentlich nur möglich sei, auf Griechisch und auf Deutsch gründlich und richtig zu philosophieren. Damit versuchte er sich jedoch nicht nur in die deutsch-nationalen Tendenzen des Zeitgeistes einzureihen und sie für sich zu nutzen. Denn vermutlich hatte er mehr

im Sinn, das er durchaus sachlich begründen konnte und das für ihn nicht bloß Ausdruck seiner deutsch-nationalen Gesinnung gewesen ist.

 

Nun bezweifel weltweit kein seriöser und kompetenter Philosophiehistoriker, der etwas von der Geschichte der abend-ländischen bzw. europäischen Philosophien versteht, dass die Philosophie der griechischen Antike von Sokrates, Platon und Aristoteles gegenüber den etwas unbeholfenen und unsystematischen vorsokratischen Naturspekulationen auf ein höheres Qualitätsniveau gehoben wurde, das nicht nur für die europäische Kulturgeschichte, sondern für die Geschichte der ganzen Menschheit bis heute von kaum zu unterschätzender Bedeutung ist.

 

Heidegger selbst hielt die Aristotelische Physik mit ihrer Lehre von den vier Arten von Ursachen (Wirkursache oder causa efficiens, Zweckursache oder causa finalis, Stoffursache oder causa materialis, Formursache oder causa formalis) für das wichtigste Gründungsdokument der europäischen Kultur, Wissenschaft und Philosophie. Ist an Heideggers Diktum, dass man nur auf Deutsch und Griechisch richtig philosophieren könne, also vielleicht doch etwas Zutreffendes? Hei-degger dachte dabei jedenfalls nicht wie einige Romantiker an eine kollektive "deutsche Seele" noch an den von den Nazis propagierten völkischen "Deutschen Geist" .

 

Heidegger brachte die aristotelische Lehre von den vier Arten von Ursachen und seine ganze Verfallsgeschichte der europäischen Metaphysik nicht von ganz Ungefähr mit der Entstehung der wissenschaftlichen Weltauffassung und der wissenschaftsbasierten Technik Europas in Verbindung. Zutreffend ist, dass nicht nur amerikanische, sondern auch japanische, russische uned chinesische Wissenschaftler und Ingenieure in der Raumfahrt und Medizin, in der Verkehrs- und Militärtechnik sich die zuerst in Europa entdeckten und entwickelten Wissenschaften und Techniken (inklusive Logik und Mathematik)  zunutze machen. Die ihrer Herkunft nach europäischen Wissenschaften und Techni-ken wurden zum internationalen Kulturgut der ganzen Menschheit. Das war jedoch nur aufgrund des universalen Wahrheitsgehaltes ihrer Begriffe, Hypothesen und Theorien bei der Entdeckung und Erfassung der Grundkräfte, Gesetzmäßigkeiten und Grundstrukturen der Natur möglich.

 

Heidegger führte das spezifisch Deutsche des Philosophierens also eigentlich auf die europäische Philosophie und Wissenschaften seit Aristoteles zurück, der immer nahe bei den natürlichen Phänomenen und nahe an der griechischen Umgangssprache seiner Zeit geblieben ist. Heidegger meinte jedoch auch, dass sich diese Nähe zu den Phänomenen der natürlichen und kulturellen Lebenswelt in der griechischen und deutschen Sprache am besten ausdrücken ließe. Daher bevorzugte Heidegger oft umgangssprachliche deutsche Wörter für das Vorhandene in der natürlichen und für das Zuhandene in der kulturellen Lebenswelt. Fremdwörter, die aus dem Lateinischen stammten, versuchte er hingegen zu vermeiden, denn diese dem "eigentlichen Dasein" entfremdeten. Fremdwörter gehörten für ihn zur Sprache der von sich selbst und der Natur entfremdeten Szientisten und Technokraten.

 

Wo er sie in der Philosophie nicht vorfinden könnte, weil zuerst das Lateinische und dann die aus dem Lateinischen stammenden deutschen Fremdwörter das philosophische Denken dominierten, erfand er ganz einfach selbst neue, bisher unbekannte, aber deutsch klingende Wörter., wie "das Gestell" oder "das Zeug". Diese angebliche "Deutsch-tümelei" wird bis heute eher als Ausdruck seiner deutsch-nationalen Gesinnung missverstanden, denn als Bemühen

um eine phänomenologische Angemessenheit an die erscheinende Lebenswelt. Es ging Heidegger daher eigentlich

nur um ein Philosophieren, das nahe an den Phänomenen bleibt. Ein solches Philosophieren glaubte er noch bei den alten Griechen erkennen zu können, während es im "lateinischen" Mittelalter verloren gegangen sei. Heidegger wollte insofern kein deutschtümelndes Philosophieren begründen, sondern nur wie die Griechen zurück zu den Phänomenen, um der Entfremdung der wissenschaftlichen Weltauffassung und der modernen Technik von der erscheinenden Lebenswelt zu entkommen. Er wollte weder Begründer einer "deutschen Philosophie" sein noch als solcher verstanden werden.

 

Deutsche Philosophie in der Gegenwart

 

Eine angemessene Rede von einer spezifisch und charakteristisch Deutschen Philosophie müsste daher vielmehr bei den nachkantischen Deutschen Idealisten (Fichte, Hölderlin, Schelling, Hegel) ansetzen. Tatsächlich haben drei zeit-genössische Philosophieprofessoren ebendies getan und ihr ganzes (bisheriges) Berufsleben dieser besonderen Aufägabe gewidmet, nämlich Dieter Henrich, Vittorio Hösle und Julian Roberts.

 

Dieter Henrich knüpfte an "Fichtes ursprüngliche Einsicht" (1966) in die spontane und autopoietische Selbstsetzung

des sog. "absoluten Ich" an und versuchte die Tübinger Konstellation einer einmaligen Grundlegung aus dem Ich (2004)

im frühen nachkantischen Deutschen Idealismus nachzugehen. Henrichs philosophische Interessen waren nicht nur philosophiehistorisch, sondern zugeich systematisch und seine sog. "Konstellationsforschung", um die teils bereits vergessenen, teils unverstandenen, teils ungenutzten Momente des Deutschen Idealismus ans Licht zu holen. Erst in zweiter Hinsicht diente sie dann aber auch seiner kritischen Auseinandersetzung mit der international dominierenden Analytischen Philosophie im Anschluss an den Logischen Empirismus des Wiener Kreises und des Berliner Kreises.

 

Vittorio Hösle publizierte als Hegelkenner und als heute seltener Verteidiger eines "objektiven Idealismus" (W. Dilthey) seine amerikanischen Vorlesungen Eine kurze Geschichte der deutschen Philosophie (2013). Hösle geht zuerst viel weiter hinter den Deutschen Idealismus etwa bis zu Albertus Magnus und Meister Eckhart zurück und dann aber auch weit über die Deutschen Idealisten hinaus bis hin zu Friedrich Nietzsche und Wilhelm Dilthey, Martin Heidegger und Edmund Husserl, während Franz Brentano und Karl Jaspers, Nicolai Hartmann und Ernst Cassirer -- vermutlich wegen seiner eigenen objektiv-idealistischen Position -- von ihm leider kaum beachtet wurden. 

 

Julian Roberts publizierte seine Einführung German Philosophy, An Introduction (1988) und interessiert sich seither als Hegelianischer Dialektiker für Kant und die dramatischen Folgen seiner kritischen Transzendentalphilosophie im nach-kantischen Deutschen Idealismus und im Marxismus, in der Husserlschen Phänomenologie und Heideggerschen Daseinsanalyse sowie in der Frankfurter Schule bis hin zu Jürgen Habermas. Der Schwerpunkt seiner Interessen liegt bisher in den praktischen Folgen der systematischen Positionen seit Kants kritischer Transzendentalphilosophie für

die juridische Verfassungslehre und für die politische Philosophie.

 

Auf der Suche nach gewissen Grundzügen deutschen Philosophierens

 

Falls es in der Tat einen charakteristisch deutschen Grundzug des Philosophierens gibt, dann könnte man ihn zuerst

 

(1.) wie Vittorio Hösle in einer pantheistischen Identifikation des Göttlichen mit dem ganzen Sein vermuten. Diesen Pantheismus findet man jedoch bereits bei griechischen Neuplatonikern wie Plotin und dann auch noch bei Karl Jaspers. Vittorio Hösle führt hier Meister Eckhart an, auch die Theologia Deutsch des unbekannten "Frankfurters" wäre hier zu nennen. Aber diese pantheistischen Identifikation des Göttlichen mit dem ganzen Sein gab es bereits lange vor den griechischen Neuplatonikern Plotin und Proklos in der altindischen vedischen Tradition der Brahmanen fernab von der polytheistischen Folklore des indischen Volkes.

 

(2.) Vittorio Hösle hat selbst jedoch im Anschluss an Kant, Fichte und Hegel das Göttliche mit der reinen praktischen Vernunft identifiziert. (Gott als Vernunft, Berlin 2021) Diese Position dürfte jedoch eher eine einmalig deutsche und vielleicht sogar typisch deutsche Erfindung sein. Es käme vermutlich weder nüchternen französischen Intellektuellen, noch sinnenfrohen englischen Philosophen noch pragmatischen amerikanischen Philosophieprofessoren in den Sinn,

in den höchsten Prinzipien und Institutionen des Rechtsstaates selbst etwas Göttliches erkennen zu wollen oder gar den Geist Gottes selbst am Wirken zu sehen. Aber so ganz so abwegig ist das auch nicht, denn es gibt seit dem Judentum in der Antike und dem mittelalterlichen Christentum einen internen Zusammenhang zwischen der religiösem Kultpraxis

im Tempel bzw. in der Kirche und gewissen sakralen Momenten in der Praxis der Rechtsprechung (Judikative).

 

(3.) Auch Dieter Henrichs Anküpfung an Fichtes ursprüngliche Einsicht von einem vorreflexiven Selbstbewusstsein oder von einem Göttlichen im tiefsten Grunde jeder menschlichen Seele ist nichts spezifisch Deutsches, sondern kann an die altindischen Atman-Brahman-Spekulationen der Vedantatradition anknüpfen. Wilhelm von Humboldt war das wohl bewusst gewesen, Schopenhauer hingegen weniger, da er aus heutiger Sicht fast nur Klischeevorstellungen von den indischen Denkschulen und Kulten im Kopf hatte. Wer in diesem Sinne gerne mystisch ins Schwärmen gerät, sollte jedoch wissen, dass das mit der Lehre des Buddha kaum vereinbar ist, weil Buddha in dieser Selbstvergötterung des indischen Denkens nur die schlimmsten Illusionen des Ego glaubte erkennen zu können. Auch Sigmund Freuds psycho-analytische Skepsis gegen den narzisstischen Taumel der ozeanischen Gefühle der Selbstentgrenzung und gegen die narzisstische Selbstbeweihräucherung kommt der meditativen Skepsis des Buddha sehr nahe.

 

Mystische Schwärmerei und ihre philosophisch-theologische Kritik

 

Die Kritik an der mystischen Schwärmerei teilen konservative Juden, biblisch und kirchlich orientierte Christen vor allem seit der Reformation und konservative Muslime und verspotten sie mit ihrem saftigen und subtilen Humor. Die meisten europäischen Aufklärer wie Rousseau und Voltaire, Locke und Hume, Kant und Thomasius haben ebenfalls

die spiritualistischre Schwärmerei von so unterschiedlichen Autoren wie Fenelon, Pope, Shaftesbury und Swedenborg  wegen ihrer Irrationalität und fehlenden Wissenschaftlichkeit sowie wegen ihrem Hang zum Aberglauben und zur Hypochondrie heftig aufs Korn genommen.

 

In der mystischen Schwärmerei des Görlitzer Schusters und wilden Mystikers Jakob Böhme den Ursprung einer spezifisch deutschen Philosophie ("Christosophie") entdecken zu wollen, derzufolge in Gott selbst Gutes und Böses,

Licht und Schatten, helle Freude und dunkler "Grimm" untrennbar vereinigt sind, wirft kein allzu gutes Licht auf seine Anhänger. Aber auch der schlesische Arzt und pantheistische Schwarmgeist Angelus Silesius, mag in seinen spekula-tiven Aphorismen Fichtes hypertrophe Idee eines absoluten Ich antizipiert haben. Aber Johann Wolfgang Goethe hatte wohl recht damit, in diesem schwärmerischen Pantheismus nur einen vornehmen Atheismus erkennen zu können.

 

Mystische Schwärmerei ist jedoch keine spezifisch deutsche Angelegenheit, sondern es gibt sie aufgrund der neueren Erkenntnisse der vergleichenden Mystikforschung im Anschluss an Robert C. Zaehners bahnbrechende Studie Harmonie und Dissonanz. Die östlichen und die westlichen Religionen mitten in und an der Rändern aller großen Weltreligionen. Die nur allzu beliebte Auffassung von populären Autoren wie dem Beat-Zen-Lehrer Allen Watts und dem englischen Theo-sophen Aldous Huxley, dass sich die Mystiker aller Kulturen und Religionen angeblich immer einig wären und wegen ihrer Ablehnung rationaler Dogmen und überlieferter Konfessionen praktisch alle dasselbe denken würden, ist ein in

der Popkultur unter vielen Künstlern und ihren Fans ziemlich weit verbreiteter Mythos.

 

Kritik am Rechtspositivismus und philosophische Begründung von Grund- und Menschenrechten

 

Die philosophisch begründete Kritik am modernen und säkularen Rechtspositivismus, demzufolge geltendes Recht nur durch beliebige rechtliche Definitionen und politische Rechtssetzungen gestiftet wird und demzufolge es auch kein von Natur aus geltendes "Naturrecht", kein aufgrund einer von Gott geschaffenen "Schöpfungsordnung" (monogame Ehe) und keine göttliche Offenbarung von rechtlichen Normen (Dekalog) geben soll, wurde im 20. Jahrhundert vor allem durch die verbrecherischen Massenmorde und totalitären Unrechtsregime des chinesischen Maoismus, des russischen Stalinismus und des deutschen Nationalsozialismus virulent. Die Kritik am  Rechtspositivismus ist aufgrund der zahl-losen Bürger- und Menschenrechtsverletzungen im heutigen China, in Russland und in anderen autokratischen Regi-men wie der Türkei und Saudi-Arabien immer noch hoch aktuell.

 

Die Idee des Naturrechtes hat zwar bei den Stoikern ihren Ursprung, wurde jedoch von christlichen Philosophen und Theologen übernommen. Sie kritisierten zuerst die Inhumanität mittelalterlicher und neuzeitlicher Rechtspraxis

im Umgang mit außereuropäischen Völkern wie vor allem mit den Indios in Südamerika. Das Naturrechtsdenken florierte jedoch gerade nicht in der emotionalen und irrationalen Schwärmerei eines frei flottierenden Mystizismus, sondern in der streng rationalen scholastischen Philosophie von Francisco Suarez und Francisco de Vitoria sowie in der spätmittelalterlichen Schule von Salamanca, im protestantischen und frühneuzeitlichen Naturrecht von Hugo Grotius und Samuel Pufendorf, Christian Thomasius und Christian Wolff sowie im aufgeklärten Naturrecht von Gottfried Achen-

wall und Jean Jacques Rousseau.

 

Die modernen Bürger- und Menschenrechtserklärungen der französischen und amerikanischen Revolutionen und der post-revolutionären Verfassungen inspirierten Kant, Fichte und Hegel zu einem apriorischen Vernunftrecht, das nicht mehr sakral durch Offenbarung fundiert wurde und das das ältere Naturrecht und antike Offenbarungsrecht ersetzen sollte. Nach einer rechtlich und politisch prekären Phase des restaurativen Historismus im 19. Jahrhundert folgte im 20. Jahrhundert iedoch zunächst der moderne Rechtspositivismus (Hans Kelsen).

 

Da die totalitären Unrechtsregime des chinesischen Maoismus, des russischen Stalinismus und des deutschen Natio-nalsozialismus jedoch kein geoffenbartes Recht, kein stoisches Naturrecht und kein philosophisches Vernunftrecht anerkannten, konnten sie beliebige politisch motivierte Rechtssetzungen vornehmen, um ihre jeweiligen politischen Ziele durchzusetzen. Maos Kulturrevolution und sein grausame Beseitigung politischer Dissidenten und Gegner, Stalins Ermordung innerparteilicher Rivalen und die Verschleppung politischer Gefangener in die Arbeitsstraflager (Gulags) und Hitlers früher Röhm-Putsch, seine spätere Beseitigung politischer Dissidenten und Gegner in Arbeitslagern und schließ-lich die schreckliche Massenvernichtung von über 6 Millionen Juden, von zahlreichen Sinti und Romas, von Homo-sexuellen und von sog. Asozialen, von geistig und körperlich Behinderten waren auch die Folge der skeptischen und positivistischen Demontage des Natur- oder Vernunftrechtes, derzufolge der Rechtsstaat nur noch positivistisch und säkular als Instrument der Politik zur Steuerung und Erziehung der Bevölkerung verstanden werden konnte.

 

Die Unterscheidung zwischen Recht und Unrecht

 

Rechtssetzungen wurden von den Rechtspositivisten strategisch und politisch motiviert, etwa wie heute in China, Russland oder in der Türkei. Recht wurde dann nur noch als beliebig einsetzbares Instrumentarium der jeweiligen Regierung zur Lenkung und Erziehung der Bevölkerung verstanden. Es gab keine quasi-sakramentale Ehrfurcht vor

der Praxis der Rechtsprechung (Judikative) mehr. Die Unterscheidbarkeit zwischen Rechtsstaaten und Unrechts-staaten verschwand. Auch heute verstehen die meisten Bürger und Menschen auch in den modernen Demokratien

leider kaum noch, dass es keinen wesentlichen Unterschied macht, ob Unrecht von demokratisch gewählten Parlamen-tariern oder von Aristokraten, oder aber von einem Autokraten oder Diktator zum geltenden Recht erklärt und mit angedrohten staatlichen Sanktionen geschützt wird.

 

Unrecht ist und bleibt auch dann Unrecht, wenn es in demokratischen Prozessen zu einer pervertierenden Rechts-setzung kommt. Daher ist es trügerisch, wenn linke und links-liberale Demokraten im Namen der Demokratie oder Volksherrschaft, im Namen des angeblichen Fortschrittes, im Namen der Wissenschaft oder gar im Namen der Ge-schichte unlogische, irrationale, naturwidrige und unmögliche Rechte erfinden und installieren. Das kann auch dann

zu einem  totalitären Regime führen, wenn es dabei anfangs ganz demokratisch zugegangen ist.

 

Demokratische Prozeduren der Legislative alleine sind nicht genug! Denn implizite vorpositive Grundsätze des Rechtes sind bei allen positiven Rechtssetzungen zu beachten sind und sie müssen immer und überall von der menschlichen und außermenschlichen Natur ausgehen, die eine normierende Kraft haben. Andernfalls kann es keine gültigen Bürger- und Menschenrechte geben, die man auch gegen die vorherrschende Staatsgewalt und ihre faktische Rechtspraxis einfordern kann. 

 

Der Konflikt zwischen der demagogisch lenkbaren Masse in einer Demokratie und den nach der Wahrheit und dem Guten forschenden Philosophen ist uralt und kehrt in immer neuen Variationen zurück. Eine generelle Skepsis mag zwar am Anfang eine ganz nützliche Einstellung sein, aber auch Dialog und Konsens sind selbst in friedlichen Demo-kratien nicht immer eine ausreichende und zielführende Methode, um zu einer überzeugenden Lösung eines Grund-rechtsproblems zu kommen, die mehr als nur ein fauler Kompromiss wäre, weil es auch in einer Demokratie beim einfachen Volk in diesen komplizierten normativen Angelegenheiten an sachlicher und fachlicher Kompetenz sowie an einer erfahrenen Urteilskraft fehlen kann.

 

Innovationen als Gründe für Rechtsreformen

 

Neue Generationen rütteln oft an überlieferten Kulturmustern und an etablierten und lange bewährten Rechtsnormen. Aber die gewünschten Innovationen und Rechtsreformen müssen logisch, kohärent und zweckmäßig sowie "recht und billig" sein (d.h. nicht nur dem Buchstaben der Gesetze folgen, sondern den Sinn der Gesetze erfassen), um eine Chance zu haben, Gehör zu finden und um als sinnvoll und gut angenommen zu werden. Nicht alles, was sich als Fortschritt ausgibt und Veränderungen anstrebt, ist auch wirklich ein echter Fortschritt im Sinne einer sinnvollen Verbesserung. Denn Veränderungen können Verschlechterungen sein und vermeintlicher Fortschritt nur ein blanker Unsinn.

 

Zeitgenössische Wokeness-Ideologen, die sich als "Erwachte" verstehen, maßen sich z. B. an, sie hätten das Recht, die ganze Gesellschaft mit ihrer ideologischen Identitätspolitik der Vielfalt, z.B. auch nach ihren eigenen Vorstellungen einer angeblichen Vielfalt von Geschlechtern umzugestalten, die frei erfunden werden, um bestimmte sexuelle Minderheiten nicht zu diskriminieren. Zwar ist es zweifellos richtig, sexuelle Minderheiten wie Homo- und Bisexuelle, Trans- und Inter-sexuelle nicht zu diskriminieren, sondern anständig zu behandeln, da diese Menschen selbstverständlich auch Grund-rechte haben. Aber es ist unsinnig, dafür die biologischen Tatsachen zu leugnen oder auf den Kopf stellen zu wollen.

 

Man kann sexuelle Minderheiten nicht dadurch schützen, dass man die natürlichen Fakten über das quantitative Verhältnis zwischen diesen sexuellen Minderheiten und den natürlichen heterosexuellen Mehrheiten leugnet. Es handelt sich um Trivialitäten, die hier übersehen und vergessen werden: Auch Homosexuelle haben jeweils eines von beiden Geschlechtern: Schwule sind homosexuelle Männer und Lesben sind homosexuelle Frauen. Die Vielfalt der sexuellen Präferenzen ändert nichts an der naturgeschichtlichen Tatsache, dass die Mehrheit in jeder menschlichen Gesellschaft immer schon heterosexuell gewesen ist, weil es aus evolutions-biologischen Gründen so sein musste. Denn die mensch-liche Natur mit ihrer komplementären Zweigeschlechtlichkeit ist nicht nur im Laufe von vielen Millionen von Jahren entstanden, sondern sie hat auch das Überleben und die Entwicklung der menschlichen Spezies ermöglicht.

 

Kulturmuster wie soziale Geschlechterrollen können selbstverständlich variieren und lassen sich auch verändern. Aber diesen variierenden Kulturmustern liegt eben die komplementäre Zweigeschlechtlichkeit zugrunde, die kein variables Kulturmuster ist, sondern eine sehr stabile natürliche Gegebenheit bzw. eine biologische Tatsache. Das zu leugnen entspringt einer psychosozialen Entfremdung von der irdischen Natur, die doch gerade der Grund für die ökologische Krise der Menschheit ist. Die Ursachen für diese Entfremdung von der (menschlichen) Natur und der eigenen Leib-lichkeit liegen vermutlich in der massiven Weltflucht in die künstlichen und fiktiven Welten der digitalen Medien aller Art, die vor etwa 25 Jahren begonnen hat. Der Wokeness-Hype hat vermutlich hier seinen Ursprung.

 

Aufgrund neuerer Erkenntnisse der Epigenetik wissen wir außerdem, dass kulturelle Lebensformen auf die mensch-lichen Gene zurückwirken und dass es eine Wechselwirkung zwischen kulturellen Lebensformen und den menschlichen Genen gibt. Daher lässt sich nicht vorhersagen, wie sich diese kulturbedingten Entfremdungsprozesse auf die mensch-liche Psyche und die menschliche Physis auswirken werden. Was wir jedoch aus der Evolutionsbiologie wissen ist, dass die menschliche Natur von Natur aus nur zwei komplementäre Geschlechter kennt, die im Laufe von vielen Millionen Jahren entstanden sind. Wer möchte, kann diese biologischen Tatsachen auch in der überlieferten religiösen Sprache des biblischen Schöpfungsmythos beschreiben und glauben, dass ein Schöpfergott den Menschen so gewollt und ge-schaffen habe. Das ändert nichts an den harten biologischen Fakten.

 

Was wir aus den Kultur- und Geisteswissenschaften jedoch auch wissen, ist, dass eben diese evolutionsbiologischen Tatsachen viele Jahrhunderte lang in den Künsten und Kulturen, Religionen und Konfessionen ihre Spuren hinterlassen haben und von daher auch das "kollektive Unbewusste" der Träume und Symbole (C.G. Jung) geprägt haben. Märchen und Mythen, Epen und Dramen, Romane und Poesien drehen sich seit Jahrhundeten um die Liebe zwischen Männern und Frauen, Jungen und Mädchen, Prinzen und Prinzessinnen, Königen und Königinnen, Helden und Heldinnen, Göttern und Göttinnen. Dieses kulturelle Erbe der Menschheit lässt sich nicht einfach ausblenden und übergehen, zumal es die genetischen und biologischen Bedingungen der Reproduktion der menschlichen Spezies widerspiegelt. 

 

Dialoge und Diskurse als generelle Lösung?

 

Natürlich wollen in existenziell und politisch relevanten Angelegenheiten der Rechtsreformen immer alle mitreden

und trauen sich ihre "ganz persönliche Meinung" zu. Aber auch und gerade Meinungen können falsch sein. Auch ein Dialog zwischen Dummköpfen kann höchstens durch einen seltenen Zufall zu einem gescheiten Ergebnis führen.

Ein Grundproblem der modernen Demokratien ist jedoch, dass es den meisten Bürgern und Menschen an der Fähigkeit fehlt, diese grundrechtlichen Angelegenheiten sachlich und fachlich kompetent zu beurteilen. Daher ist

der basisdemokratische Slogan "Mehr Demokratie wagen!" (Willy Brandt)  in seiner Allgemeinheit keine gute Idee, sondern nur billiger Populismus.

 

Demokratien sind zwar aus pragmatischen Gründen vorzuziehen, weil sie es ermöglichen, schlechte Regierungen

ohne blutige Aufstände und gewalttätige Umstürze durch Abwahl loszuwerden und danach hoffentlich durch bessere Regierungen zu ersetzen. (Karl Popper). Aber (direkte) Demokratien garantieren keine Rechtstaatlichkeit und keine vernünftigen, richtigen und guten Gesetze. Wenn unvernünftige, falsche und schlechte Gesetze in demokratischen Abstimmungsverfahren beschlossen werden, werden sie dadurch weder vernünftig noch richtig noch gut.

 

Demokratische Prozesse entscheiden nicht über die ethische und rationale Qualität von Gesetzen. Beispiele für unvernünftige, schlechte und falsche Gesetze wären: "Juden sind keine vollwertigen Menschen."; "Männer und Frauen sind nicht moralisch gleichwertig."; "Alte weiße Männer sind weniger wert als junge farbige Frauen."; "Jugendliche dür-fen ab dem 14. Lebensjahr ihr eigenes Geschlecht wählen (was sie gar nicht können)."; "Tiere haben auch eine Würde und nicht nur einen Wert."; "Affen haben auch Menschenrechte."; Abtreibung ist ein Grund- und Menschenrecht."; "Mütter haben das Recht, ihre eigenen Kinder zu töten."; etc..

 

So stehen sich zum Beispiel auch seit einigen Jahrzehnten in der politischen Öffentlichkeit westlicher Demokratien Pro-Choice-Anhänger als vermeintlich fortschrittliche Verteidiger des uneingeschränkten Rechtes auf Selbstbestimmung der Frauen und Pro-Life-Anhänger als vermeintlich konservative Verteidiger des uneingeschränkten Rechtes auf das ungeborene Leben menschlicher Embryonen gegenüber. Beide Anhänger folgen nur allzu gerne ihren angeblich zu-verlässigen "Bauchgefühlen" und fühlen sich ganz selbstverständlich und selbstherrlich im Recht.

 

Beide Seiten versteifen sich nur allzu gerne auf ihre eigenen Standpunkte und begreifen meistens nicht, dass diese allzu einseitigen und simplen Positionen nicht überzeugen können. Eine überzeugende Lösung des Konfliktes zwischen diesen beiden Rechtsansprüchen kann nur in einem differenzierten Position der Anerkennung beider Grundrechte und medizinischer Indikationen liegen. Außerdem können eventuell eine Fristenlösung und eine Beratungspflicht hinzukommen.

 

Wenn das Leben der Mutter durch die Schwangerschaft oder Geburt gefährdet ist oder wenn der Embryo selbst nicht lebensfähig ist, dann sollte eine Abtreibung ausnahmsweise rechtlich erlaubt sein. Wenn das Kind nachweislich durch eine Vergewaltigung entstanden ist, dann muss es der Gewissensentscheidung der werdenden Mutter überlassen bleiben, ob sie sich zutraut, das Kind auszutragen, auf die Welt zu bringen, es zu lieben und für es angemessen zu sorgen. Wenn nichts dergleichen vorliegt, ist es jedoch eine Abtreibung nicht einfach ohne weitere Bedingungen und Einschränkungen zu gestatten.

 

Denn ein menschlicher Embryo ist nicht bloß irgendein beliebiger und verzichtbarer Körperteil, wie eines ihrer beiden Ohrläppchen, wie ihr Blinddarm oder wie ihre lebenswichtigen Organe, über die jede Frau selbstverständlich ganz frei verfügen darf. Menschliche Embryonen haben nämlich eine eigene individuelle DNA, die von der DNA ihrer Mutter abweicht, und die sie schon im Uterus zu neuen menschlichen Individuen macht. Auch das Geschlecht und die Blut-gruppe des Embryos können vom Geschlecht und der Blutgruppe der Mutter abweichen.

 

Daher ist ein Emryo auf keinen Fall nur ein Körperteil der Mutter, über den sie wie über ihr Ohrläppchen oder ihren Blinddarm frei verfügen kann. Es gibt im mütterlichen Uterus sogar komplizierte hormonelle Mechanismen, die in einer Schwangerschaft die ansonsten wirkenden Abstoßungsreaktionen verhindern, die normalerweise bei fremden Eiweiß-geweben erfolgen. Aber solche sachlichen Differenzierungen geben dumpfe Bauchgefühle, flotte Sprüche und stumpf-sinnige Kampfparolen wie "Mein Bauch gehört mir!" nun einmal nicht her. Dazu muss man erst einmal innehalten und sich öffnen, auf sein Herz hören, gründlich nachdenken und sich dann erst entscheiden.

 

Wenn jemand bestimmte Rechtsreformen fordert, hat er/sie nicht automatisch recht, nur weil er/sie sich für innovativ und fortschrittlich hält und meint, "die Geschichte" auf seiner Seite zu haben. Wenn sich jemand gegen eine bestimmte Rechtsreform ausspricht, dann hat er/sie selbstverständlich auch nicht automatisch recht, nur weil er/sie sich für kon-servativ und traditionsbewusst hält und die "Tradition" auf seiner Seite hat. 

 

Jeder rechtliche Reformvorschlag ist einzel zu behandeln, indem die Argumente pro und contra sorgfältig geprüft und gegenseitig abgewogen werden. Wenn sich Philosophen, Medizinethiker oder Medizinrechtler als vernünftige Schiedsrichter mit Urteilskraft zwischen beide Fronten begeben, leben sie sicher nicht allzu bequem und müssen sich eventuell das laute Gezeter von Demonstranten auf der Straße anhören und den politischen Druck ihrer rechthabe-rischen und allzu selbsgewissen Mitbürger auf beiden Seiten aushalten.

 

Wenn die enge Verbindung zwischen protestantischem Naturrechtsdenken, neuzeitlichem Vernunftsrechtsdenken oder modernem Grundrechtsdiskursen und Philosophie wirklich ein beständiges Qualitätsmerkmal deutscher Philosophie gewesen ist, dann hat deutsche Philosophie in diesem Sinne nichts mit stumpfsinniger Deutschtümelei zu tun, sondern mit der anstrengenden und gewissenhaften intellektuellen Denkarbeit zur Lösung universaler Probleme der mensch-lichen Koexistenz in dieser Welt. In diesem Sinne ist deutsche Philosophie dann ganz einfach gute Philosophie mit einem universalen Wahrheits- und Geltungsanspruch.

 

UWD - Mai 2023