„Militant Democracy“ in Rheinland-Pfalz
Wenn Demokratie zur Formalie wird
Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat aus dem Wahldebakel von Ludwigshafen nichts gelernt. Jetzt
plant der Innenminister, die AfD pauschal von Bürgermeisterwahlen auszuschließen. Auch das wird wohl
nach hinten losgehen.
JAN UPHOFF am 8. Dezember 2025 in CICERO ONLINE
Autoreninfo: Jan Uphoff studiert Politikwissenschaft in Bremen.
Das Wahlergebnis Mitte September in Ludwigshafen am Rhein sprach Bände: Nur 29 Prozent der Wahlberechtigten nahmen ihr demokratisches Recht zur Stimmabgabe wahr, und rund ein Zehntel dieser Stimmen war dann auch noch ungültig. Demokratietheoretisch ist das eine verheerende Bilanz – zumal der Wahlkampf bereits im Vorfeld überschattet war vom Ausschluss des AfD-Kandidaten durch den Wahlausschuss.
Das Veto wurde mit Zweifeln an der Verfassungstreue des Kandidaten begründet, doch schon früh bemängelten Kritiker die fehlende Transparenz des Verfahrens, das die politische Debatte zusätzlich aufheizte und das Vertrauen vieler Bürger in die Fairness des Wahlprozesses erschütterte. Allein schon deswegen war der Schritt ein grobschlächtiger und unbe-dachter, der die Wahl in ein schiefes Licht rückte und bei vielen den Eindruck hinterließ, dass der Wettbewerb nicht wirklich offen gewesen sei.
Bürgerbeteiligung am Tiefpunkt
Dass sich so ein Vorgehen aber nicht nur negativ auf den Wettbewerb der Parteien, sondern auch auf die gesellschaft-liche und politische Kultur des Landes auswirkt, scheint in Mainzer Regierungskreisen kaum jemanden zu beunruhigen. Anstatt das offenkundige Signal eines desillusionierten Elektorats ernst zu nehmen und die bisherige Strategie kritisch zu hinterfragen, sehen Teile der etablierten Politik das Ludwigshafener Wahldebakel gar als Blaupause für ganz Rhein-land-Pfalz an. Entsprechend überrascht auch nicht die Initiative von SPD-Innenminister Michael Ebling, der nun plant, die AfD kollektiv von Bürgermeisterwahlen auszuschließen.
Bürgermeister sind im Mainzer Machtgebiet nämlich Beamte auf Zeit und müssen zwischen Wahl und Vereidigung verbeamtet werden. Hinzu kommt eine weitere Besonderheit des Landesverwaltungsrechts: die Gewährleistung der Verfassungstreue des neu eingesetzten Beamten. Nun habe man – so erklärt Innenminister Ebling stolz – die Verwal-tungsvorschrift noch einmal „präzisiert“. Aber was heißt das konkret? Künftig wird bei der Einstellung eines Verwaltungs-beamten eine schriftliche Erklärung verlangt, in der man beteuert, kein Mitglied von einer in einer beigefügten Liste aufgeführten „extremistischen Organisationen“ zu sein. Unter anderem natürlich auch dabei: die AfD.
Wenn Verwaltung und Demokratie kollidieren
Als Resultat kann die Partei mit dieser Formel auf Kommunalebene pauschal und dauerhaft von allen Ämtern ausge-schlossen werden – ungeachtet potenzieller Mehrheitsverhältnisse. Leicht vorstellbar sind dann Szenarien, in denen eine lokal erzielte Mehrheit faktisch ausgehebelt wird, weil die Verwaltung neue „Verfassungstreue“-Hürden einzieht.
Wenn es tatsächlich so weit kommt, dass demokratisches Prinzip und Verwaltungsrecht nicht mehr Hand in Hand arbeiten, sondern gegeneinander, ist offensichtlich irgendwo der Wurm drin. Denn der Kerngedanke der „Wehrhaften Demokratie“, der das Regierungssystem eigentlich unterstützend begleiten soll, wird mit diesem Schritt geradezu ad absurdum geführt. Das System höhlt sich damit selbst aus und entzieht sich im Zweifelsfall jedweder Legitimation durch den Wählerwillen. Statt weiser Voraussicht ist dies vielmehr ein Akt der Verzweiflung.
Gewinner und Verlierer des Systems
Stattt auf politische Debatten und selbstbewusst auf die eigene Überzeugungskraft zu setzen, droht eine faule Selbstermächtigung, die im Zweifelsfall kaum mehr Rücksicht nimmt auf die Stimme des Wählers. Wirklich freuen dürften sich darüber einzig ein paar akzelerationistische Fantasten am rechten Rand, in deren Drehbuch die etablierte Politik unfreiwillig immer wieder mitspielt – ein Trauerspiel ist es hingegen für zahlreiche enttäuschte Wähler, die von
der Demokratie ernüchtert zurückbleiben.
Ist der Ausschluss der Kandidaten der AfD aus den kommenden Wahlen legitim und demokratisch?
Bei den Wahlen zum Oberbürgermeister der Stadt Ludwigshafen am Rhein im September 2025 wurde Joachim Paul,
der Kandidat der AfD von der Wahl ausgeschlossen. In dem Artikel über Joachim Paul bei der leider schon lange nicht mehr neutralen Wikipedia heißt es:
"Paul wurde von seiner Partei als Kandidat für die Wahl des Oberbürgermeisters von Ludwigshafen am Rhein am 21. September 2025 nominiert. Die amtierende Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (parteilos, zuvor SPD), die dem Wahl-ausschuss vorsteht, wandte sich daraufhin an das rheinland-pfälzische Innenministerium sowie die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier und bat diese um eine Einschätzung der Verfassungstreue von Paul. ... Hintergrund ist, dass Bürgermeister anders als Abgeordnete Wahlbeamte und damit zur Verfassungstreue verpflichtet sind. Laut einem Urteil des Verwaltungsgericht Neustadt über den Ausschluss eines NPD-Bewerbers von 2011 reichen bereits „begründe-te Zweifel“ für den Ausschluss eines Bewerbers, ein Nachweis einer verfassungsfeindlichen Tätigkeit sei nicht erforder-lich. ... Die Abteilung Verfassungsschutz des Innenministeriums antwortete auf Steinrucks Eingabe mit einem Schreiben vom 29. Juli 2025, das Erkenntnisse über Auftritte und Äußerungen Pauls mitteilte. ... Der Verfassungsschutz listete unter anderem mehrere Artikel auf, die Paul in dem rechtsextremen österreichischen Freilich Magazin veröffentlichte. Erwähnt werden weiterhin eine von Paul organisierte „Messe des Vorfeldes“, zu der Mitglieder der Neuen Rechten eingeladen worden waren, ... eine parteiinterne Ämtersperre wegen einer mutmaßlich rechtsextremen Geste sowie diverse Äuße-rungen zur sogenannten „Remigration“. ... Eine explizite Bewertung der Verfassungstreue Pauls enthielt das Schreiben indes nicht. ..."
"Im Anschluss lehnte der Wahlausschuss in seiner Sitzung am 5. August 2025 die Kandidatur Pauls wegen Zweifeln an dessen Verfassungstreue ab. Bei der Abstimmung stimmten sechs Mitglieder gegen die Zulassung und ein Mitglied dafür. ... Gegen die Zulassung stimmten Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck, die je zwei Vertreter von CDU und SPD sowie der Repräsentant der Freien Wähler. Für die Zulassung stimmte der Vertreter der FDP. ... Die AfD selbst konnte nicht abstimmen, da sie ihren Vertreter nicht rechtzeitig ernannt hatte. ..."
Joachim Paul hat beim Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße gegen den Ausschluß seiner Person als Kandidat der AfD Klage eingereicht und es bleibt abzuwarten, wie über seinen Fall beim Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. entschieden werden wird.
Angeblich plant Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) bei den kommenden Landtagswahlen sämtliche Kandi-daten der AfD auf ihre Verfassungstreue hin überprüfen zu lassen. So etwas hat es seit dem Berufsverbot gegen linksradikale Sympathisanten der Roten Armee Fraktion (RAF) in den späten 70-er Jahren in Deutschland nicht mehr gegeben. Der ehemalige Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) hatte später seine Unterstützung des Berufsverbotes bereut und für eine übertriebene Reaktion des Staates gehalten.
Fraglich ist, ob es sich um ein moralisch zulässiges, verfassungsrechtlich legitimes und politisch angemessenes Vor-gehen der rheinland-pfälzischen Landesregierung handelt oder nur um eine eigennützige Strategie der SPD zu ihrer eigenen Machterhaltung in Rheinland-Pfalz. Klar ist, dass die SPD aktuell zumindest im Bund heftig unter Druck steht,
da die AfD gegenwärtig mit ca. 26 % in den meisten Umfragen eine fast doppelte Anzahl von Stimmen zu erwarten hat im Vergleich zur SPD mit nur ca. 13 %. Das ist zwar für die SPD als die älteste demokratische Partei Deutschlands ziemlich frustrierend, aber zu bevozugen wäre, dass sie ähnlich wie die dänischen Sozialdemokraten die strengere
Asyl- und Migrationspolitik der CDU/CSU voll und ganz unterstützt. Außerdem könnte man auf andere Schwächen der AfD hinweisen wie z.B. auf ihre dubiose Nähe zu Musk und Trump oder auf ihre Neigung zur Leugnung der von den Industriestaaten verursachten Erwärmung des weltweiten Klimas. Auf diese Weise so ließen sich Stimmen von AfD-Wählern auf ganz demokratische und legitime Weise zurück gewinnen.
Da ein Verbotsverfahren anscheinend keine großen Aussichten auf einen Erfolg hat, zumal es mehrere Jahre dauern würde, scheint es einige Kräfte in den Parteien links der Mitte zu geben, die das in den links-liberalen Medien stark ramponierte Image der AfD als einer angeblich rechtsextremen Partei nutzen wollen, um ihre Kandidaten auch ohne
ein rechtlich korrektes Verbotsverfahren auszuschalten bzw. von den kommenden Landtagswahlen auszuschließen.
Es könnte sich schließlich herausstellen, dass diese politische Strategie - von der verfassungsrechtlichen Einschätzung ihrer rechtsstaatlichen Legitimität einmal ganz abgesehen - zumindest politisch nicht besonders klug ist, da es die AfD nach ihrer bereits offensichtlichen Diskriminierung und Isolierung im Bundestag noch weiter zum ausgegrenzten Märtyrer macht und dadurch womöglich noch mehr unzufriedene Wählerstimmen zuführt.
UWD - Dezember 2025