Gleichstellungspolitik

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit dem Traktor in die Neue Zeit!

 

 

 

Contra Quote

 

Erklärung zur Gleichstellungspolitik

 

 

Gleichberechtigung ist nicht Gleichstellung

 

Art 3

 

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

 

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

 

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

 

Im öffentlichen Diskurs werden die Begriffe „Gleichberechtigung“ und „Gleichstellung“ gerne verwechselt. Beides, so die häufige Annahme, sei dasselbe. Vor diesem Irrtum wird oft auf das Grundgesetz verwiesen, welches angeblich die „Gleichstellung der Geschlechter“ festschreibe. Tatsächlich ist im Grundgesetz an keiner Stelle von sogenannter „Gleichstellung“ die Rede. Vielmehr fordert das Grundgesetz die Gleichberechtigung, nicht die Gleichstellung.

 

Gleichberechtigung bedeutet die Gewähr gleicher Chancen bei erstens völliger Wahlfreiheit und zweitens Ergebnisoffenheit. Gleichstellung hingegen bedeutet Ergebnisgleichheit, unter Ignoranz oder gar Missachtung gleicher Chancen. Tatsächlich gibt es keine „bestehenden Nachteile“ im Sinne des Art. 3 (2) Satz 2. Insbesondere statistische Unterrepräsentanzen von Frauen sind kein bestehender Nachteil im Sinne des GG.

 

Männer und Frauen sind in unserem Land nicht gleichgestellt, sondern gleichberechtigt, und dies tatsächlich. Jedem Mann und jeder Frau stehen grundsätzlich jegliche Bildungs-, Berufs- und Entwicklungsmöglichkeiten offen. Diese Freiheit in solcher oder anderer Weise zu nutzen, ist jedem Mann und jeder Frau selbst überlassen.

Gleichstellungspolitik ignoriert diesen Umstand und hat eine weitgehende Gleichverteilung der Geschlechter in attraktiven und privilegierten Positionen zum Ziel. Gleichstellungspolitik ist damit unweigerlich eine privilegierende Quotenpolitik. Wer für Gleichberechtigung einsteht, muss sich gegen privilegierende Quoten aussprechen. Und wer sich gegen privilegierende Quoten stellt, muss auch gegen Gleichstellungspolitik Position beziehen.

 

Gleichstellungspolitik bringt nicht die Verwirklichung der Gleichberechtigung.

 

Denn: die Gleichberechtigung ist längst Wirklichkeit.

 

Eine statistische Unterrepräsentanz von Frauen in attraktiven Berufsfeldern wird zwar als Beleg für Diskriminierung dargestellt, aber eine solche Unterrepräsentanz bedeutet tatsächlich keine Diskriminierung. Sie ist auch keine Folge gesellschaftlicher Zuweisungen oder einer angeblichen strukturellen Benachteiligung des weiblichen Geschlechts.

Unterrepräsentanz ist vielmehr eine Folge von unterschiedlichen Wünschen, Präferenzen, Lebensentwürfen, auch von traditioneller Arbeitsteilung und nicht zuletzt von unterschiedlichen Qualifikationen von Männern und Frauen.

Außer im Falle des katholischen Priesteramts stehen entsprechend motivierten, interessierten und leistungswilligen Frauen alle Türen und Tore offen, sich auf den Weg einer beruflichen Karriere ihrer Wahl zu machen.

 

Gleichstellungspolitik bricht mit dem Leistungsprinzip

 

Um eine berufliche Karriere erfolgreich zu bewältigen, sind Qualifikation und Leistung notwendig und unverzichtbar. Deshalb ist und bleibt es prinzipiell sinnvoll, berufliche Positionen überall den jeweils bestqualifizierten Personen zu geben.

 

Das gilt insbesondere für die Hochschulen, aber gerade hier wird die Diskriminierung von Männern zum Zweck der Privilegierung von Frauen aktiv, planmäßig und bewusst betrieben, und zwar durch den gesetzlichen Gleichstellungs-auftrag und durch sogenannte „Positive Maßnahmen“.

 

Ein Beispiel für letztere ist das Hochschulprogramm „ProProfessur“, das unter Ausschluss von besser qualifizierten Männern nur der Erhöhung des Frauenanteils an den Professuren dient.

 

Ebenso wissen wir von Schulen und Universitäten, dass die Leistungen männlicher Schüler und Studenten schlechter als die von weiblichen beurteilt werden.

 

Der Aufstieg in eine höchste Leitungsposition – insbesondere von Unternehmen – erfordert neben einschlägigen Qualifikationen in der Regel besondere Erfahrungen und Kenntnisse der Branche und des Unternehmens. Personen, die aufsteigen wollen, müssen sich deshalb auf den darunter liegenden Karrierestufen besonders bewährt haben.

Im Falle der Hochschulen sind die geltenden Anforderungen gesetzlich genau vorgegeben. Genau diese Anforderungen werden durch die Gleichstellungspolitik unterlaufen. Das unvermeidliche Ergebnis ist eine Absenkung des qualitativen Niveaus von Lehre und Forschung.

 

Gleichstellungspolitik ist ungerecht

 

Sie nimmt erstens die verfassungswidrige Diskriminierung von Männern nicht nur billigend hin, sondern sie betreibt sie vorsätzlich, während sie gleichzeitig eben dies verleugnet.

 

Und sie diskriminiert zweitens auch Frauen, nämlich solche, die ihre Positionen allein durch ihre eigene Qualifikation und Leistung erreicht haben, und die jetzt erleben müssen, dass andere Frauen durch Gleichstellungspolitik ohne Ansehen ihrer Leistung beruflich aufsteigen können und an ihnen vorbeiziehen.

 

Gleichstellungspolitik bietet für die Unternehmen keine Vorteile

 

Die Behauptung, Unternehmen hätten durch vermehrte Aufnahme von Frauen in Leitungsgremien generell etwas zu gewinnen, ist weder begründet noch wahrscheinlich. Denn es liegt ohnehin im Interesse der Unternehmen, verfügbare, geeignete und bewährte Personen für Leitungspositionen zu gewinnen. Und deshalb besteht kein gleichstellungspolitischer Handlungsbedarf.

 

Gleichstellungspolitik dient dem persönlichen Vorteil einer winzigen Minderheit von Frauen

 

Gleichstellungspolitik ist eine Lobby- und Klientelpolitik für einen sehr kleinen Kreis von Frauen aus oberen sozialen Schichten, denn nur für sie sind Führungspositionen überhaupt in Reichweite. Sie wollen – nur wegen ihres Geschlechts – unter Verletzung des Leistungsprinzips, außerhalb des Wettbewerbs und unter Inkaufnahme der Diskriminierung von konkurrierenden Männern in berufliche und gesellschaftliche Positionen gelangen, die sie mangels hinreichender Qualifikation im Wettbewerb nicht erreichen könnten.

 

Die meisten Frauen haben von der Gleichstellungspolitik überhaupt keine Vorteile

 

Unbeachtet bleiben die Interessen der großen Mehrheit der Frauen, für die nicht die Perspektive einer beruflichen Karriere von Bedeutung ist, sondern deren Lebensperspektive von der Lohnhöhe, der Stabilität des Arbeitsverhältnisses, den Sozialleistungen und Transferzahlungen, der Kinderbetreuung und ihren Altersrenten usw. abhängig ist. Es sind dies Lebensperspektiven, die sie mit den Männern in derselben sozialen Lage weitgehend teilen.

 

Es ist die soziale Lage und nicht, wie vom Feminismus immer wieder behauptet, die Geschlechtszugehörigkeit, die das dominante Merkmal der gesellschaftlichen Analyse darstellt.

 

Alle Menschen begegnen im Arbeitsleben überall und fortwährend dem Leistungsprinzip, dem sie sich nicht entziehen können. Daher ist es ungerecht, wenn eine kleine Gruppe von Frauen für sich eine Karrieregarantie einfordert, indem sie dies mit nichts weiter als ihrer Geschlechtszugehörigkeit begründet, ohne sich den üblichen Bewährungsverfahren zu stellen.

 

Gleichstellungspolitik sollte beendet werden

 

Die Gleichstellungspolitik ist rechtlich und moralisch unhaltbar. Eine Rechtfertigung für die Gleichstellungspolitik gibt

es nicht. Eine Alternative zur Gleichstellungspolitik wäre eine konsequente Politik der Qualifikation. Arbeitsstellen

sollten nach individuellen Qualifikationen der Bewerber und nicht nach deren Gruppenzugehörigkeit vergeben werden. Das würde die gerechteste Praxis der Stellenvergabe gewährleisten und mit dem Grundgesetz kompatibel sein. Eine Arbeitsstelle sollte diejenige Person erhalten, die dafür am besten qualifiziert ist, und zwar unabhängig von ihrer Gruppenzugehörigkeit:

 

Qualifikation statt Quote!

 

https://frankfurter-erklaerung.de/

 


 

Quote, Quote über alles

 

Noch nie gab es so viele Bundesministerinnen wie in der neuen Bundesregierung unter Olaf Scholz. Der hatte sich persönlich für Geschlechterparität stark gemacht. Doch ein hoher Frauenanteil garantiert noch keine gute Politik.

 

HUGO MÜLLER-VOGG am 10. Dezember 2021 in CICERO ONLINE

 

So viel Quote wie zurzeit war noch nie; von Parität ist ebenfalls häufiger die Rede als jemals zuvor. Bisweilen könnte

man den Eindruck gewinnen, die gleichmäßige Aufteilung von Ämtern auf Frauen und Männer wäre viel wichtiger als fachliche Kenntnisse, politische Erfahrung oder Führungskompetenz. Einst waren die Grünen die Vorkämpfer für eine Frauenquote. Inzwischen scheint Olaf Scholz sich als Ober-Paritätskämpfer profilieren zu wollen. Doch kann die „Quoteritis“ zu Ergebnissen führen, die wohl nicht einmal Quotenbefürworter gewollt haben können.

 

Bei den Grünen hat die Quote zur ersten Kanzlerkandidatin geführt. Gegen Annalena Baerbocks Griff nach der Spitzen-kandidatur hatte Robert Habeck wegen des falschen Geschlechts keine Chance. Dass er als ehemaliger Minister für Energiewende, Landwirtschaft und Umwelt in Schleswig-Holstein über Regierungserfahrung verfügte und der zweifellos bessere Wahlkämpfer ist, spielte keine Rolle.

 

Dr. Hugo Müller-Vogg arbeitet als Publizist in Berlin. Er veröffentlichte zahlreiche Bücher zu politischen und wirtschaftlichen Fragen, darunter einen Interviewband mit Angela Merkel. Der gebürtige Mannheimer war von 1988 bis 2001 Mitherausgeber der F.A.Z.

 

https://www.cicero.de/innenpolitik/ampel-regierung-quote-frauenquote-paritat-baerbock-geywitz-spd?utm_source=cicero_nl&utm_medium=cicero_nl&utm_campaign=newsletter

 


 

Privatwirtschaftliche Unternehmen, politische Parteien und eingetragene Vereine dürfen sich selbst interne Regeln der aktiven Gleichstellung geben, die über die rechtlich und politische verbindliche Gleichberechtigung hinausgehen. Aber ein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat darf sich nicht solche Regeln der aktiven Gleichstellung geben, weil er sich sonst in einen politischen Gesinnungsstaat verwandeln würde, der Andersdenkende und Andersgläubige oder gar Menschen des anderen Geschlechtes diskriminieren und benachteiligen würde.

 

Moderne Staaten, die weltanschauliche Gesinnungen und politische Ideologien zu realisieren versuchten anstelle von rechtlichen Prinzipien der gleichen Freiheit und Freiheitsbeschränkung für alle Bürger und Menschen unabhängig von deren jeweiligen Gesinnungen und Weltanschauungen, Religionen und Konfessionen entwickelten früher oder später totalitäre Züge und wuden zu repressiven Unrechtstaaten. Die Deutschen haben zwei solcher Staaten erlebt, nicht nur zur Zeit des Nationalsozialismus der NSdAP, sondern auch zur Zeit des ostdeutschen Sozialismus der SED.

 

Ein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat muss sich sowohl gegenüber Gesinnungen und Weltanschauungen, Religionen und Konfessionen, als auch gegenüber politischen Bewegungen und Ideologien, wie z.B. dem Sozialismus und Nationalismus, dem Feminismus und Chauvinismus, dem Genderismus und der LGBTIQ-Bewegung neutral ver-halten und darf sich nicht deren Ziele und Zwecke, Begriffe und Ideologien, Symbole und Flaggen zu eigen machen.

 

Nach den geltenden rechtlichen Verordnungen dürfen und sollten vor den Gebäuden von Gemeinden und Städten, Landesregierungsämtern und Bundesämtern nur die  offiziellen Hoheitsflaggen der Städte und Gemeinden, des je-weiligen Bundeslandes, der Bundesrepublik Deutschland und Europas und ihrer jeweiligen Gäste aus dem In- und Ausland gehisst werden. Die Fahnen der sog. Antifaschisten und der Extinction-Rebellion-Bewegung, die Regebogen-flagge der LGBTIQ-Bewegung und die Flagge des Feminismus, die Fahne der Identitären Bewegung und die Flagge der sog. Reichsbürger hingegen haben dort nichts verloren, da sie nur partikulare Bewegungen bestimmter Bürger und Menschen, aber nicht die rechtstaatliche Allgemeinheit repräsentieren.  UWD

 




 

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