Theologen seit der Reformation

 

 

 

War die Reformation bloß ein Missverständnis?

Martin Ohst in der SZ am 27. September 2016

 

500 Jahre später will man "Erinnerung heilen". Aber der Versöhnungsversuch zwischen Protestanten und Katholiken ist historisch irreführend.

 

Seit dem Herbst 1517, vor bald 500 Jahren, ging die Zeit der Identität von christlicher Religion und Papstkirche im lateinisch geprägten Europa unwiderruflich zu Ende. Seitdem gibt es kirchliches, kulturprägendes Christentum, zumal in Deutschland, nur noch in der Vielfalt der Kirchen und Konfessionskulturen. Sie unterscheiden sich in Frömmigkeit, Leben und Lehre deutlich voneinander.

 

Gedenktage der Reformation wurden seither immer wieder gefeiert. Sie waren, mitsamt den zu diesen Anlässen ausgearbeiteten Geschichtsbildern, durchgängig "vom jeweiligen Zeitgeist geprägt". Geschichte wurde immer wieder neu mit ideenpolitischen Absichten konstruiert. Mitten in dieser Tradition steht auch das soeben schon zitierte Dokument "Erinnerung heilen - Jesus Christus bezeugen", ein "gemeinsames Wort" der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der katholischen Deutschen Bischofskonferenz.

 

Diese neue Erklärung will einem gemeinsamen, als "Christusfest" gefeierten Reformationsgedenken (siehe SZ vom 17. September) die Orientierungslinien vorgeben. Evangelische und katholische Christen sollen sich auf ihre Gemeinsamkeiten einschwören lassen - in besonderen Gottesdiensten, von denen der erste am 11. März 2017 stattfinden wird (natürlich an einem Samstag, weil der Sonntag gemäß kanonischem Recht bei den Katholiken der Eucharistiefeier vorbehalten ist). Aus dieser Sammlung um die Gemeinsamkeiten soll allerdings keine erneuerte oder neue Einheit der christlichen Kirchen hervorgehen, stattdessen soll Vielfalt durchaus als Reichtum erkannt werden. Das ist zunächst einmal erfreulich, denn von "sichtbarer Einheit" ist hier nur noch sporadisch die Rede. Daneben aber ist, ebenso zeitgeistkonform wie schwammig, die Rede vom Streit "über die rechten Wege, zu einem unbekannten Ziel zu gelangen".

 

Auf dem Weg zum Jahr 2017 soll ein normatives Bild der konfessionellen Pluralität etabliert werden. Man will die Entstehung und Entwicklung dieser Vielfalt des Christentums in Erinnerung rufen und zugleich den Gegensätzen die Schärfe nehmen. Es artikuliert sich also hier eine Mentalität, die sehr gern von Pluralismus und Alterität redet - die aber die Wahrnehmung von Differenzen nur dann ertragen kann, wenn diese sich als Spielarten von Gemein-samkeiten verstehen lassen.

 

Die Gemeinsamkeiten werden im vierten Kapitel der neuen evangelisch-katholischen Erklärung unter dem Titel "500 Jahre Reformation in der Ökumene heute" dargelegt. In drei Komplexen von klassischen Streitthemen (Glaube und Werke, Freiheit und Autorität, Einheit und Vielfalt) stellt das Papier die Gegensätze der Reformations-zeit als komplementäre Ausformungen geteilter Überzeugungen dar. Am Ende sollen es immer nur ein paar überspitzte Formulierungen von sachlich durchaus vereinbaren Anliegen gewesen sein, die bloß den Anschein erweckten, es gebe dramatische Widersprüche zwischen Protestanten und katholischer Kirche.

 

Vor 500 Jahren waren die Gegensätze fundamental. Jetzt will man "Erinnerung heilen"

 

Gerade am Thema "Freiheit" ließe sich allerdings leicht zeigen, dass hier mit Tricks gearbeitet wird, die allem red-lichen historischen Verstehen Hohn sprechen. In Wahrheit waren da die Gegensätze in der Reformationszeit fundamental. Das Ziel ist klar: Es wird ein Bestand gemeinchristlicher Überzeugungen erhoben, den angeblich auch die widereinander gerichteten offiziellen Lehrdokumente des 16. Jahrhunderts gemeinsam bezeugen sollen.

 

Das Widerlager hierzu bildet das erste Kapitel der Erklärung "Erinnerung heilen": Es ist den beiden (angeblich) einzigen Fragen gewidmet, die derzeit die Konfessionen wirklich trennen: Beim Verständnis des kirchenleitenden Amtes deuten sich auch schon Konvergenzen an; nur nicht bei Eucharistie/Abendmahl - die katholische Kirche schließt nämlich Protestanten von der Eucharistie aus, während die evangelische Kirche auch Katholiken zum Abendmahl einlädt. Trotzdem behauptet die Erklärung, konfessionsverschiedene Eheleute dürften "in der Regel nicht gemeinsam zum Tisch des Herrn treten" . . ., was eben nur ein katholisches Problem ist.

 

Nun gibt es aber noch eine ganze Anzahl weiterer Facetten konfessionellen Differenzbewusstseins. Sie haben sich in einem halben Jahrtausend mit- und gegeneinander gestalteter und erlittener Geschichte ausgebildet. Diese Differenzen werden aber in der neuen Erklärung pathologisiert. Denn nichts anderes ist ja gemeint, wenn die Unterschiede durch ein healing of memories ("Erinnerung heilen") aus dem individuellen und kollektiven Bewusst-sein heraustherapiert werden sollen - mittels des wechselseitigen Bekenntnisses und der wechselseitigen Ver-gebung von Schuld aus der Perspektive der Opfer.

 

Im Zuge dieses therapeutischen Konzepts werden in dem neuen Versöhnungsversuch "Erinnerungsorte" auf-gesucht beziehungsweise konstruiert, also solche Episoden, die im jeweiligen konfessionellen Gedächtnis präsent sind. Die positiven (Martin Luther vor dem Reichstag in Worms) werden durch den Verweis auf Schattenseiten relativiert, die negativen (Kampf der Konfessionen im Dreißigjährigen Krieg) verfallen einer Moralisierung, die

um historisches Verstehen völlig unbekümmert ist: Die Schuld von Menschen, die seit Jahrhunderten tot sind,

soll bekannt und vergeben werden.

 

Dies wäre selbst dann problematisch, wenn man voraussetzen könnte, dass diejenigen, um die es geht, ihr eige-nes Tun und Lassen damals selbst als verwerflich empfunden haben. Genau das dürfte weithin gar nicht der Fall gewesen sein: Ein Richter oder Amtmann, der im 16. Jahrhundert in einem evangelischen Territorium Wieder-täufer als Störer des Landfriedens hinrichten ließ, wandte mit gutem subjektiven Gewissen geltendes Recht an. Dasselbe gilt etwa für ein katholisches Inquisitionstribunal, das in den habsburgischen Niederlanden die Pro-pagandisten rechtskräftig verbotener reformatorischer Parolen zum Feuertod verurteilte. Auf beiden Seiten des aufbrechenden konfessionellen Grabens gehörte der religiöse Kultus zur öffentlichen Ordnung, und wer dessen normierte Einheitlichkeit hartnäckig störte, wurde sanktioniert - gemäß den Vorgaben mittelalterlichen Straf-rechts.

 

Religion und Gewalt im Christentum - diese Geschichte kann man nicht schönreden

 

Die Auskunft der Erklärung wiederum, "die Verquickung von Kirche und Macht im mittelalterlichen Bischofsamt" und die "obrigkeitliche Durchführung der Reformation" hätten jeweils auf ihre Weise zu einer unguten Verbin-dung von Religion und Gewalt beigetragen, ist völlig irreführend. Dass es dem Gebot der Nächstenliebe wider-spreche, in der Kirche Irrlehren zu dulden, und dass man den irrenden Christen notfalls auch mit Gewalt zur Wahrheit zurückführen müsse - dies hatte die abendländische Kirche schon ein Jahrtausend zuvor von ihrem Meisterdenker Augustinus gelernt. Auf diesem Fundament hatte sie im 13. Jahrhundert ihr Ketzerrecht entwickelt - den Rechtsgrund von Martin Luthers Exkommunikation, durch die er allerdings nicht, wie behauptet wird, aus der Kirche "ausgeschlossen" wurde: Das kirchliche Rechts- und Zwangssystem, welches ja allein das Ziel verfolgte, ihm Hilfe bei der Rückkehr in den heilsamen Gehorsam zu gewähren, beanspruchte ihn weiterhin, wie jeden Ketzer.

 

Alles moralisierende Gerede von Schuld und Vergebung ist da fehl am Platze. Vielmehr gilt es, fremdes, ver-gangenes geschichtliches Leben zu verstehen, mitsamt den folgenden Brüchen und Katastrophen. Diese veränderten allmählich das Ethos und das Rechtsbewusstsein in Europa, so- dass die zuvor unanstößige Verknüpfung von religiösen Wahrheitsansprüchen mit Gewalt nun erst als unsittlich angesehen wurde.

Dieser Prozess verlief in den Konfessionskulturen mit verschiedenen Geschwindigkeiten.

 

Dass die Reformation vor 500 Jahren, sicher teilweise gegen den Willen ihrer Protagonisten, hier die entscheiden-den Breschen in die institutionalisierte Intoleranz geschlagen hat, wird man nur dann würdigen können, wenn man ihren innovativen Impulsen die ganze Schärfe belässt. Dann wird auch erst klar, warum der reformatorische Aufbruch derart polarisierte: Die Gegner verstanden ja durchaus, was die Reformatoren lehrten und wollten. Aber genau das wollten sie nicht. Und darum bekämpften sie die Neuerer mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln.

 

In der Reformation ist eben nicht nur unnötigerweise ein vermeidbarer Streit zur Katastrophe der Kirchen-spaltung eskaliert. Vielmehr ist damals eine neuartige Spielart westlichen Christentums entstanden. Sie konnte sich in ihrer ganzen Systemwidrigkeit nur deshalb etablieren, weil die Kräfte der Beharrung und Bewahrung einander vielfach gegenseitig lähmten. Und wenn das Christentum in sich verschärfenden Konkurrenzsituationen sich weiterhin glaubwürdig artikulieren will, dann wird es das nicht im Rückgriff auf einen künstlich monotoni-sierten "mittleren Proportionalglauben" (Friedrich Schleiermacher) tun können. Sondern allein in ebender leben-digen, zuweilen auch dissonanten Polyfonie, die ihm seit der Reformation zugewachsen ist.

 

Martin Ohst ist Professor für evangelische Theologie an der Bergischen Universität Wuppertal.

 

https://www.sueddeutsche.de/kultur/theologie-war-die-reformation-bloss-ein-missverstaendnis-1.3180830