Wahlrechtsreformen

 

 

Die Ampelregierung auf dem Weg zur neuen SED

Die SED war die totalitäre Sozialistische Einheitspartei Deutschland im Unrechtsstaat der DDR.

 

Die Wahlrechtsreform von 2023 war nur der erste Versuch der Ampelregierung, die demokratische Opposition im Deutschen Buindestag durch sog. Reformen auszuschalten. Jetzt soll die AfD, für die ich keinerlei Sympathien habe, verboten werden. Das bedeutet, dass zwischen ca. 20 % in den alten und ca. 30 % der Wähler der AfD nicht mehr als Wahlbürger anerkannt würden.

 

So etwas Undemokratisches und Verfassungsfeindliches hat sich noch nicht einmal Donald Trump gewagt. In

den USA und in Kanada, in Frankreich und Großbritannien gäbe es einen lauten Aufschrei in der Opposition, in den Medien und in der Öffentlichkeit. In Deutschland wird das außer in der WELT kaum klar und deutlich abgelehnt.

Manche diskutieren das, als ob es sich nur um irgendein Reförmchen handeln würde und nicht um einen undemo-kratischen Anschlag der Regierung auf die Demokratie.

 

Allen voran predigt unser Bundespräsident Steinmeier (SPD) sonntags und feiertags Demokratie und warnt vor

demokratiefeindlichen Tendenzen, legt aber kein Veto gegen die Wahlrechtsreform der Ampelregierung ein, obwohl durch sie zwei Parteien der Opposition, nämlich die CSU und Die Linke aus dem Parlament verschwinden würden, und er schweigt zu den Plänen der Regierung, die AfD zu verbieten. Damit wurde er anders als sein ehrenwerter Vorgänger, Johannes Rau (SPD), Bundespräsident von 1999-2004, nicht zum Versöhner, sondern zum Spalter der Nation.

 

Er verteidigt die Demokratie nur, wenn es seiner eigenen Partei, der SPD und ihren Verbündeten in der Ampelkoalition nützt. Auch die Idee, den thüringischen Parlamentarier und AfD-Vorsitzenden Björn Höcke die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte zu entziehen, ist trotz aller eventuellen juristischen Spitzfindigkeiten, ein massiver Anschlag auf die Grundrechte vonm Seiten der Regierung.

 

Nicht einmal Terroristen, finsteren Schwerverbrechern oder pädophile Wiederholungstätern können die persönlichen Grundrechte aberkannt werden. Denn die persönlichen Grundrechte wurzeln in unserer Verfassung, genauer in Artikel 1 des Grundgesetzes mit seiner Menschenwürdegarantie, derzufolge die "Würde des Menschen", d.h. jedes einzelnen Menschen "unantastbar" ist, das heißt unter keinen ökonomischen und politischen Umständen und aus keinen ethischen oder politischen Gründen von staatlichen Institutionen aberkannt werden kann.

 

Wem die Grundrechte aberkannt werden, verliert zumindest sein aktives und passives Wahlrecht sowie einige andere bürgerliche Freiheitsrechte. Damit ist jemand zwar noch nicht vogelfrei, aber wer weiß, was auf diesen ersten Schritt hin folgen kann. Würde jemand persönlich und seine Familie dann noch im Ernstfall von der Polizei bei tätlichen Angriffen auf seine persönliche Integrität, auf seine Gesundheit und auf sein Leben oder die seiner Familie geschützt werden?

 

Wir wissen das nicht, da es so etwas seit der Gründung der Bundesrepublik noch nicht gegeben hat.

 

Selbst den linken Terroristen der RAF wurden im "heißen Herbst" der späten 70er Jahre von der damaligen Regierung keine Grundrechte aberkannt. Sie wurden vor Gericht von ihren Rechtsanwälten verteidigt und die kritische Presse wachte über ihre rechtmäßige Behandlung im Gefängnis von Stammheim. Seit der Corona-Epidemie wissen wir jedoch, wie schnell es gehen kann, dass fast die gesamte Presse und die einflussreichen Öffentlich-Rechtlichen-Medien ihre kritische Distanz zur Regierung verlieren können und zum konformistischen Megafon der Regierung werden können.

 

Darum: Wehret den Anfängen!!!

 


 

 

Der Deutsche Bundestag wird kleiner:

Die Ampelkoalition beschliesst die Wahlrechtsreform

 

NZZ Digital - 17.03.2023

 

Das ist passiert: Nach jahrelangem Streit hat der Deutsche Bundestag eine Wahlrechtsreform beschlossen, die das Parlament verkleinern und dauerhaft auf 630 Abgeordnete begrenzen soll. Ein Entwurf der regierenden Ampelkoalition aus Sozialdemokraten, Liberalen und Grünen erzielte am Freitag in Berlin die erforderliche einfache Mehrheit. Die Christdemokraten und die Linkspartei sehen sich durch die Reform benachteiligt. Sie kündigten jeweils eine Klage vor dem Verfassungsgericht an.

 

Darum ist es wichtig: Der derzeitige Bundestag ist der grösste der Geschichte der Bundesrepublik. Während die Regelgrösse 598 Sitze vorsieht, sind es derzeit 736. Unter bestimmten Umständen könnte der kommende Bundestag sogar noch grösser werden. Steigende Kosten, aber auch eine weiter eingeschränkte Arbeitsfähigkeit der Volks-vertretung und die Entwertung des einzelnen Mandats wären die Folgen.

 

Das sind die Details: Die Verkleinerung soll erreicht werden, indem auf Überhang- und Ausgleichsmandate verzichtet wird. Abgeschafft werden soll auch die Regel, dass Parteien, die drei Direktmandate erringen, garantiert in den Bundes-tag einziehen – auch wenn sie bundesweit an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern. Von dieser Klausel profitierte 2021 die Linkspartei; ohne sie sässe sie jetzt nicht im Bundestag. Für die CSU bedeutet die Reform einen Machtverlust. Sie ge-winnt meist sehr viele Direktmandate, erzielte bei der jüngsten Bundestagswahl aber nur 5,2 Prozent der Zweitstimmen.

 

So ordnen wir es ein: Grundsätzlich ist es richtig, das Wahlrecht zu reformieren. Der jetzige Beschluss führt aber dazu, dass der Wählerwille nicht genügend in der Sitzverteilung abgebildet wird. Die Direktmandate anzutasten, ist falsch. 

 


 

Das neue deutsche Wahlrecht spaltet weiterhin Regierung und Opposition – und die Parlamentspräsidentin versagt

 

Alexander Kissler, Berlin - NZZ - 21.03.2023

 

Als die Fraktionen der deutschen Regierungskoalition Ende der zurückliegenden Woche im Bundestag ein neues Wahlrecht verabschiedeten, sparten sie nicht mit Eigenlob. Die Reform sende ein «wichtiges Signal ins Land» und stärke die Demokratie, sagte etwa Katja Mast, die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion. Diese Sichtweise haben Sozialdemokraten, Grüne und FDP allerdings exklusiv.

 

Binnen weniger Tage hat sich in der politischen Öffentlichkeit der Bundesrepublik ein anderes Bild durchgesetzt, vom bürgerlichen «Cicero» bis zur linken «TAZ». Demnach hat sich die «Ampel» verrannt und der Demokratie einen Bären-dienst erwiesen. Sollte das neue Wahlgesetz vom Bundespräsidenten unterzeichnet und damit gültig werden, wäre es ein Mahnmal der Angst – vor dem Souverän, dem Staatsbürger. Der wird von dem Regelwerk in die Schranken gewie-sen.

 

Auch in der «Ampel» werden manche nachdenklich

 

Niemand bestreitet, dass die Chronik der gescheiterten Reformversuche kein Ruhmesblatt für die sechzehn Jahre lang regierenden Konservativen ist. Der Bundestag wuchs und wuchs. Durch ein kompliziertes System von Ausgleichs- und Überhangmandaten schwoll er immer mehr an, bis zur gegenwärtigen Rekordzahl von 736 Abgeordneten. Sebastian Hartmann, ebenfalls der SPD angehörig, resümierte zu Recht, die Geschichte der Wahlrechtsreform sei geprägt von einer «Vielzahl von Reden und wenigen Ergebnissen». Nicht jede Reform aber ist vernünftig, und mancher vermeintliche Fortschritt entpuppt sich als Rückschritt.

 

Selbst Teilen der «Ampel» dämmert, auf welchen Holzweg sich die Regierungsfraktionen begeben haben. Wenn künftig nicht mehr jeder Wahlkreissieger und nicht jede Partei mit mindestens drei Direktmandaten in den Bundestag einzieht – weil allein eine deutschlandweit berechnete Fünf-Prozent-Hürde darüber entscheiden soll –, dann verliert die Persön-lichkeitswahl an Bedeutung. Die Dominanz des Verhältniswahlrechts begünstigt den strippenziehenden Listenkandida-ten zulasten des kantigen Wahlkämpfers, der sich vor Ort ins Getümmel stürzt und den Kontakt zum Bürger sucht.

 

Unangebracht war auch das Triumphgeheul der «Ampel». Konstantin von Notz von den Grünen warf der CSU sarkas-tisch vor, sie sei schuld an dem eigenen Malaise, habe sie sich doch für das falsche «Geschäftsmodell» entschieden; nur in Bayern anzutreten, sei «absurd». Auch Konstantin Kuhle, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Fraktion und einer der Architekten der Reform, beging ein Foul, als er den Christlichsozialen riet, sie müssten «damit klarkommen, dass es einen Tag gibt, an dem es nicht um die CSU geht, sondern um dieses Land. Und das ist der Tag, an dem der Bundestag verkleinert wird.»

 

Gerade die FDP, die vor nicht allzu langer Zeit selbst an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert und aus dem Bundestag geflogen ist, sollte nicht so nassforsch auftreten. Wenn es ein Thema gibt, bei dem die Regierungsmehrheit die Interessen der Opposition nicht aus dem Blick verlieren darf, dann ist es das Wahlrecht.

 

Wohltuend hebt sich davon die Bereitschaft einzelner «Ampel»-Parlamentarier zur Selbstkritik ab, wie sie etwa aus den Äusserungen des grünen Abgeordneten Stefan Gelbhaar spricht. Der fordert eine «Nachjustierung» am Gesetz und die Rückkehr zur Grundmandatsklausel. Dann genügten wieder drei Wahlkreissiege für den Einzug einer Partei in den Bundestag. Ähnlich äusserten sich bisher ein halbes Dutzend weiterer Parlamentarier von SPD und FDP.

 

Die Bundestagspräsidentin spaltet

 

Angesichts der Wunden, die die Wahlreform ins Verhältnis von Regierung und Opposition geschlagen hat, wäre die Bundestagspräsidentin als Versöhnerin gefragt. Bärbel Bas, protokollarisch die Nummer zwei im Staate nach dem Bundespräsidenten, agiert jedoch wie eine linke Kulturkämpferin. Dem eigenen Anspruch, das Amt überparteilich zu führen, wird die SPD-Politikerin nicht gerecht. Ihre als «persönlicher Wunsch» deklarierte Forderung, zügig das nächste «Paket zum Wahlrecht zu schnüren», treibt die Spaltung vielmehr voran.

 

Bas will das Wahlrecht ab 16 Jahren einführen, die sogenannte Geschlechterparität forcieren und die Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre verlängern. Besonders die letzten beiden Reformen wären weitere Indizien dafür, dass die Angst vor dem Souverän um sich greift. Er soll künftig nicht nur identitätspolitisch genormte Listen vorgesetzt bekommen, sondern auch seltener wählen dürfen – auf das Risiko hin, dass sein direkt gewählter Volksvertreter gar nicht in den Bundestag einzieht und so seine Heimatregion nicht in Berlin vertreten sein wird. Wer die Demokratie wirklich stärken will, der muss den Wettbewerb stärken und nicht beschneiden. 

 


 

Wahlrechtsreform der Ampel:

 

„Ein Verstoß gegen das demokratische Prinzip“

 

Am Freitag hat die Ampel ihre umstrittene Wahlrechtsreform beschloßen. Diese hätte unter anderem weit-reichende Folgen für die Linke und die CSU. Im Interview erklärt der Staatsrechtler Ulrich Battis, warum er

das Vorhaben für verfassungswidrig hält.

 

INTERVIEW MIT ULRICH BATTIS am 17. März 2023 in CICERO ONLINE

 

Ulrich Battis ist Staatsrechtler und Rechtsanwalt. Er ist Emeritus an der Humboldt-Universität zu Berlin. Im politischen Bereich ist er verschiedentlich gutachtlich tätig.

 

Herr Battis, vor über drei Jahren haben Sie einen Aufruf zur Verkleinerung des Bundestages mit unterzeichnet. Erfüllt die angedachte Reform diesen Zweck?

 

Der Aufruf, den Bundestag zu verkleinern, ist aktueller denn je. Die Reform folgt also dem richtigen Ziel, doch in der Ausgestaltung ist noch einiges zu ändern.

 

Was müsste geändert werden?

 

Die Bedenken von Seiten der CDU/CSU, die mit der Kappung der Direktmandate zusammenhängen, müssen gehört werden. Es gibt nun mal sehr gewichtige Stimmen, die sagen, dass die Wahlrechtsreform ein Verstoß gegen den Wahlgleichheitssatz darstellen würde. Für die Verfassung und juristische Bewertung spielt es auch keine Rolle, ob effektiv drei oder sechs Wahlkreissieger wegfallen.

 

Wird der Gesetzesentwurf vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben?

 

Eine Reform, die möglicherweise alle direkt gewonnen CSU-Mandate verschwinden ließe, würde vom Bundesverfas-sungsgericht, meiner Meinung nach, kassiert werden. Hier besteht ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und gegen das demokratische Prinzip. Man kann keine Wahlen veranstalten und dem Wähler im Anschluss sagen, dass

diese keine Auswirkungen haben werden. Ich halte eine solche Reform für politisch höchst fragwürdig und meiner Meinung nach auch für verfassungsrechtlich illegitim.

 

Ist die Kappung der Direktmandate der wesentliche Fehler des Entwurfs?

 

Der Vollständigkeit halber muss man sagen, dass diese Instrumente von den Gutachtern vorgeschlagen wurden, die die CDU/CSU selber ernannt hat. Damals hat man natürlich eher an die Partei Die Linke gedacht und nicht daran, dass einem das selber auf die Füße fallen könnte. Wenn die CSU beispielsweise alle Direktmandate in Bayern gewinnen würde, aber auf Bundesebene unter fünf Prozent bliebe, hätte sei keinen einzigen Sitz im Bundestag. Das kann man dem Wähler nicht erklären.

 

Diese Verteilung würde aber dem Verhältniswahlrecht entsprechen?

 

Natürlich könnte man das so argumentieren, dass man jetzt das reine Verhältniswahlrecht einführen will. Die Direktmandate wären dann bloße Vorauswahlen, vergleichbar einer Umfrage. Aber das funktioniert nicht. Dem Bürger wird nämlich etwas anderes als eine Vorauswahl vorgespiegelt und der Wahlkampf ist auch anders ausgerichtet. Deswegen glaube ich nicht, dass man damit durchkommt.

 

Wie könnte die CDU/CSU diesem Problem begegnen?

 

Eine Listenverbindung der CDU/CSU würde das Problem lösen und wäre wahrscheinlich auch umzusetzen. Dagegen wird oft mit dem Verbot der Listenverbindung des Bundesverfassungsgerichts von 1990 argumentiert. Allerdings war diese Wahl vor dem Hintergrund der geteilten Wahlbereiche eine besondere. Es gab natürlich immer schon verfas-sungsrechtliche Vorbehalte dagegen, dass CDU und CSU im Bundestag als zwei Parteien, aber als eine Fraktion auftreten. Man schadet allerdings mit der aktuellen Reform zwangsläufig der gelebten Demokratie.

 

Können sie den Schaden genauer erklären?

 

Wenn man die Überhangsmandate kappt, würde in den Wahlkreisen, in denen intensiver Wahlkampf stattfindet, Wichtiges verloren gehen. Es gibt gewisse Gebiete in München oder Berlin, in denen die Wahlentscheidungen immer knapp ausfallen und dort herrscht dadurch die intensivste Form der Partizipation. In den Wahlkreisen, in denen eine Partei einen Besenstiel als Kandidaten aufstellen kann und dennoch gewählt wird, erhält sie Mandate. In den Wahl-kreisen mit knappen Ergebnissen hingegen bleiben die Wahlen ohne realpolitische Auswirkungen. Das ist demokratisch höchst unbefriedigend. Denken Sie an den Swing-State Ohio in den USA, der immer knapp ausgeht und dadurch sehr belebend auf die Demokratie wirkt. Bei solchen Entscheidungen dann von einer Vorauswahl zu sprechen, verspottet die Wähler.

 

Müssen wir uns nicht irgendwann doch eindeutig zwischen dem Mehrheits- und dem Verhältniswahlrecht entscheiden?

 

Beide Wahlformen wären rechtlich alleinstehend möglich. Ein reines Mehrheitswahlrecht wird bei uns nicht eingeführt werden, da es die kleineren Parteien wie die Grünen und die FDP schwächen und damit Koalitionspartner wegnehmen würde. Das Beispiel von Churchill, der 1945 nach gewonnenem Weltkrieg abgewählt wurde, obwohl er mehr Stimmen hatte, zeigt die Probleme des Mehrheitswahlrechts sehr deutlich.

 

Sehen wir dann bald ein reines Verhältniswahlrecht?

 

Dafür müsste man dann alle Direktkandidaten von den Wahllisten streichen. Die aktuelle Mischvariante beizubehalten wäre besser. Man muss beachten, dass die Fünf-Prozent-Klausel und die Grundmandatsklausel vom Bundesverfassungs-gericht akzeptiert wurden. Diese Regelungen widersprechen der Lehre des Verhältniswahlrechts eklatant, dennoch sind sie gut. Jetzt hier an der Grundmandatsklausel zu schrauben, zu diesem Preis für die Union, halte ich für problematisch.

 

Was würde bei reinen Verhältniswahlen noch verloren gehen?

 

Wahlen sind eben nicht nur ein Rechenexempel. Bei reinen Verhältniswahlen wird übersehen, dass Demokratie auch von Engagement und politischen Diskussionen lebt. Die Abgabe der Stimmen für Direktkandidaten sind eben nicht nur Umfragen, sondern sie haben einen anderen Wert, einen eigenen Wert für die Demokratie.

 

Wie beurteilen sie die Vehemenz, mit der die Regierung jetzt ihren Gesetzesentwurf durchbringen möchte?

 

Ich halte es für langfristig unklug, hier die Brechstange anzusetzen. Allerdings waren CDU und CSU bisher überhaupt nicht kompromissbereit. Sie haben versucht, ein anderes Modell, das des Grabenwahlkampfs, durchzusetzen, das sie klar begünstigt hätte. Ich habe die Hoffnung, dass sie die drastischen Folgen für die CSU beim jetzigen Vorschlag nicht erkannt haben und jetzt doch noch bereit für Verhandlungen sind.

 

Weswegen brauchen wir überhaupt eine Wahlrechtsreform?

 

Die große Anzahl an Abgeordneten ist einfach kontraproduktiv. Das Parlament in China ist nur geringfügig größer als unseres. Dabei vertreten diese deutlich über eine Milliarde Menschen. Außerdem ist der Bundestag ein Arbeits-Parlament, das nicht nur zum Abnicken da ist. In Ausschüssen mit 60 Mitgliedern kann man einfach nicht so effektiv arbeiten, wie in solchen mit 30. Die EU-Kommission ist ebenfalls viel zu groß und plötzlich mussten für alle 27 Mitglieder Aufgaben gefunden werden. Demokratische Parlamente brauchen eine überschaubare Größe und von dieser hat sich der Bundestag in den letzten Jahren weiter entfernt.

 

Die Fragen stelle Felix Huber.

 

Wahlrechtsreform der Ampel - „Ein Verstoß gegen das demokratische Prinzip“ | Cicero Online

 


 

Das deutsche Wahlrecht zu reformieren, ist richtig – aber nicht so

 

Der Beschluss der «Ampel» führt dazu, dass der Wählerwille nicht genügend in der Sitzverteilung abgebildet wird. Die Direktmandate anzutasten, ist ein Fehler.

 

Fatina Keilani, Berlin -  NZZ- 17.03.2023

 

Das deutsche Wahlrecht zu reformieren ist nötig – aber nicht so (nzz.ch)

 


 

Sind die geplanten Wahlrechtsreformen demokratisch und fair?

 

Dass die etablierten Parteien es in den letzten 30 Jahren so weit kommen ließen, dass der Deutsche Bundestag mit 736 Abgeordneten viel zu groß geworden ist, weil ursprünglich nur 598 Sitze für Parlamentarier vorgesehen waren und dass sie es in den letzten 10 Jahren nicht geschafft haben dies durch eine angemessene, faire und verfassungsmäßige Wahlrechtsreform zu ändern, diese generelle Einschätzung teilen nicht nur alle Parteien im Bundestag, sondern zuverlässigen Umfragen zufolge auch die große Mehrheit der wahlberechtigten Bürger.

 

Umstritten ist jedoch, wie eine angemessene, faire und verfassungsmäßige Wahlrechtsreform gelingen könnte. Irgendein vertretbarer harter Schnitt muss dann jedoch gemacht werden, wenn eine ausreichende, faire und verfassungsmäßige Verkleinerung gelingen soll. 630 Parlamentarier und Sitze sind eigentlich immer noch zu viel.

Da unter dem jetzt beschlossenen Schnitt vor allem zwei Parteien der Opposition leiden, entsteht ganz zurecht der Verdacht, dass die regierenden Parteien der Ampelkoalition diesen Schnitt absichtlich so gewählt haben,

dass nur Parteien aus der Opposition, aber nicht sie selbst an Sitzen verlieren. Die Sache hat zumindest "ein Geschmäckle". Nicht wenige Parlamentarier der beiden betroffenen Parteien meinten, sie stinkt zum Himmel.

 

So wie noch nie irgendeine Regierungskoalition zuvor gleich am Anfang ihrer Regierungszeit so viele neue Stellen auf Kosten der Steuerzahler geschaffen hat, wie die Ampelkoalition, entsteht hier schon wieder der Eindruck einer gewissen Selbstbedienungsmentalität der Parteipolitiker, die zu einer noch größeren Politik-verdrossenheit beitragen kann. Dadurch entsteht der fatale Eindruck, dass die drei Parteien der Ampelkoalition die Gelegenheit der nötigen Wahlrechtsreform nutzen, um ihre von den Wählern verliehene politische Macht über das Wahlvolk weiter auszubauen und zu festigen. Das erinnert in fataler Weise an die deutsche Corona-politik, bei der die Bürger - anders als in Schweden - von der Regierung entmündigt wurden und die Medien zu konformistischen Megaphonen der Regierungspolitik wurden.

 

Wahlrechtsreformen tangieren die neuralgischen Punkte jeder Demokratie

 

Wahlrechtsreformen sind in Demokratien immer heikel und umstritten, da sie die angemessene Verteilung der politischen Macht betreffen, die in Demokratien anders als in Aristokratien, Autokratien, Monarchien, Oligarchien, Plutokratien oder Diktaturen letztlich vom Volk der wahlberechtigten Bürger selbst ausgehen sollte. Wahlrechts-reformen betreffen also den Nerv jeder Demokratie, nämlich die Frage, wie der Wille des Volkes auf eine faire

Art und Weise zum Allgemeinen Willen wird, der die ökonomisch-politischen Geschicke eines Landes und den politischen Einfluss auf das gesamte zukünftige Wohlergehen des ganzen Volkes betreffen.

 

In rechtsstaatlichen Demokratien kommt anders als in direkten Demokratien hinzu, dass es im aktiven und im passiven Wahlrecht einen rechtsstaatlichen Schutz für überstimmbare Minderheiten geben muss, ganz gleich,

ob es sich um Nichtwähler, Kleinstparteien oder parteilose Kandidaten handelt. Nach unserer bundesdeutschen Verfassung sollen und dürfen die Parteien zwar "an der Willensbestimmung des Volkes" mitwirken, aber sie dürfen sie nicht dominieren und Kleinstparteien oder parteilose Kandidaten ausschließen. Um die Menge der Parteien zu begrenzen, haben sich die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes daher aufgrund der schmerzlichen Erfah-rungen der Weimarer Republik zu einer Sperrklausel in Form einer 5%-Hürde entschieden.

 

Die Macht der etablierten Regierungsparteien wird noch größer

 

Nun ist es aber immer wieder bei der Wahl des Bundespräsidenten und bei anderen Gelegenheiten deutlich geworden, dass parteilose Bürger und Bürger kleinerer Oppositionsparteien als Kandidaten praktisch chancenlos sind. Die Macht der etablierten Parteien ist daher viel zu groß geworden und verstößt in der Praxis gegen die Intentionen der Autoren unserer Verfassung, weil sie nicht mehr den Willen des ganzen wahlberechtigten Volkes abbbildet und nicht mehr der Verfassung entspricht, derzufolge auch parteilose Bürger und Bürger von kleineren Oppositionsparteien zu Parlamentariern oder zu Bundespräsidenten gewählt werden könnten.

 

Die vorgeschlagene Wahlrechtsreform der Ampelkoalition zur Verkleinerung des Bundestages wird vor allem von zwei Oppositionsparteien kritisiert, weil sie ihnen gegenüber unfair zu sein scheint.

 

Auf der einen Seite beklagt sich verständlicherweise die Partei Die Linke, weil sie bei der letzten Bundestagswahl die 5%-Hürde nicht mehr überspringen konnte und es dann nur aufgrund von drei Direktmandaten gerade noch in den Deutschen Bundestag geschafft hat. Sie befürchtet - ähnlich wie schon zuvor auch die FDP - es nach der nächsten Wahl nicht mehr in den Deutschen Bundestag zu schaffen. Auch aus Sicht der Wähler würde diejenige Partei im Deutschen Bundestag fehlen, die nach eigenem Selbstverständnis insbesondere die Interessen der Ärmsten und der sozial Schwächsten vertreten. Die Ampelkoalition macht also einen Schnitt, der dem seit ca. 30 Jahren anhaltenden Trend zum neoliberalen Sozialdarwinismus und zum Abbau von Solidarität z.B. durch ein stetiges Anwachsen von Kinderarmut folgt. Jan Korte, Politikwissenschaftler und MdB der Partei DIE LINKE spricht daher empört von einem "Anschlag auf die Demokratie".

 

Auf der anderen Seite beklagt sich verständlicherweise die bayrische Regional-Partei CSU, die in Bayern bisher immer besonders viele Direktmandate erzielen konnte, weil ihre Kandidaten, dann zwar immer noch wie bisher die meisten Wahlkreise gewinnen könnten, aber dennoch nicht mehr in den Bundestag einziehen könnten. Der Grund dafür liegt daran, dass die CSU als Regionalpartei bundesweit nicht leicht die 5%-Hürde überschreiten kann. Das gilt übrigens auch für andere Regionalparteien wie für den Wählerverband der süddänischen Minder-heit in Schleswig-Holstein. Auch andere Kleinparteien, die es bisher nur in einigen Bundesländern gute Chancen haben, wie die ÖDP oder die Freien Wähler, hätten es in Zukunft dann noch viel schwerer, je in den Deutschen Bundestag zu kommen. Aber das ist weitgehend nur eine Folge der praktisch vertretbaren 5%-Hürde.

 

Dass die Gewinner von Direktmandaten jedoch ganz leer ausgehen könnten und trotz des demokratischen Wählerwillens nicht in den Bundestag gelangen könnten, widerspricht jedem intuitiven Verständnis von einer fairen Demokratie und zerstört daher weiterhin das Grundvertrauen der politisch aufgeklärten Bürger in unseren Rechtsstaat. Die eigentlichen Verlierer sind daher die Bürger selbst und unter ihnen vor allem regierungskritische Bürger und parteilose Kandidaten und damit die freiheitlich-rechtsstaatliche Demokratie.

 

Die CSU will daher aus ganz verständlichen Gründen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klagen, weil sie diesen Beschluss für verfassungswidrig hält. Sollte sie dann Recht bekommen, wird dieser Beschluss vom BVG kassiert. Sollte sie nicht Recht bekommen, dann gilt dieser Beschluss zwar weiterhin als politisch legal, aber das würde ihn nicht rechtsethisch legitim oder an und für sich richtig machen. Denn auch demokratische Beschlüsse können Unrecht erzeugen. Demokratische Prozeduren garantieren nämlich keine gerechten Entscheidungen. In dieser Hinsicht irren Jürgen Habermas und alle anderen prozeduralen Dezisionisten, denn jeder Dezisionismus ist eine Form von Rechtspositivismus. Auch wenn ganz demokratisch beschlossen würde, dass Juden keine echten Menschen sind, deren Menschenwürde rechtsstaatlich zu schützen ist, sind und bleiben Juden de facto Menschen, deren Menschenwürde de iure rechtsstaatlich zu schützen wäre.

 

Die eigentlichen Verlierer sind die Bürger selbst 

 

Bisher habe ich noch keine Kritik an dieser Wahlrechtsreform der Ampelkoalition gehört, die nicht von Seiten dieser betroffenen Parteien kommt, sondern von demokratisch und kritischen Bürgern oder von aufgeklärten Intellektuellen selbst vorgetragen wird, die verstanden haben, dass ein bloß dezisionistisches oder positivistisches Verständnis von Recht und Gerechtigkeit auch eine bisher weitgehend noch funktionierende Demokratie in einen Unrechtsstaat verwandeln kann.

 

Diese offensichtlich anfechtbare und dubiose Wahlrechtsreform stärkt nicht nur zufällig die drei regierenden Parteien der Ampelkoalition, nämlich die Grünen, Liberalen und Sozialdemokraten, und sie benachteiligt nicht

nur zufällig die CSU und die Linken, sondern sie stärkt auch weiterhin den bereits aufgeblähten Parteienstaat, dessen Macht gegenüber den Bürgern seit ca. 30 Jahren zu groß geworden ist.

 

Das bedeutet jedoch, dass die Parteien der Ampelkoalition die Bürger des Volkes selbst übergehen und sich damit die Macht des Volkes auf eine undemokratische und verfassungswidrige Weise selbst aneignen, um sich dann diese von den Bürgern ihnen nur anvertraute Macht unter sich selbst aufzuteilen. Die Parteien wirken dann aber nicht mehr nur "bei der Willensbildung des Volkes" mit, wie es das Grundgesetz vorsieht, sondern sie maßen sich jetzt an, selbst schon die Willensbildung des Volkes zu sein, weil in Zukunft an ihnen kein Weg mehr vorbei führt. Das erinnert nicht von Ungefähr an die frühere sozialistische DDR, einen von opportunistischen Parteifunktio-nären dominierten Unrechtsstaat.

 

Dadurch schaden die Parteien der Ampelkoalition nicht nur den Chancen von oppositionellen Klein- und Regionalparteien, sondern damit schaden sie auch den Chancen von parteilosen Kandidaten, entweder als Parlamentarier in den Bundestag zu gelangen, obwohl sie einen Wahlkreis gewonnen haben, oder als Direkt-kandidat zum Bundespräsidenten gewählt zu werden, obwohl sie einen durchaus aussichtsreichen Gegen-kandidaten aufgestellt haben.

 

Bei der letzten Wahl zum Bundespräsidenten hatte sich nämlich die größte Oppositionsfraktion der CDU/CSU den gemeinsamen Kandidaten Steinmeier der Grünen und der Sozialdemokraten mit unterstützt. Dadurch hatten alternative Kandidaten von den Linken, den Freien Wählern und von der AfD praktisch keine Chance mehr. Das war wieder einmal eine Machtdemonstration des allzu mächtigen Parteienstaates gegen die wahlberech-tigten freien Bürger und gegen die von dem in der bundesdeutschen Verfassung vorgesehenen "Beitrag" der Parteien "zur Willensbildung des Volkes".

 

Drei weitere geplante Änderungen des Wahlrechtes

 

Die derzeitige Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hat kurz nach dem Beschluss im Deutschen Bundestag zur Wahlrechtsreform jedoch angekündigt, dass die Regierungskoalition in ihrer Amtszeit noch rechtzeitig vor der nächsten Wahl zum Deutschen Bundestag noch drei weitere Wahlrechtsreformen diskutieren und beschließen möchte. Es ist zu erwarten, dass auch diese beiden Änderungen des Wahlrechtes nur zu ihren eigenen Gunsten ausfallen werden und ebenfalls der unfairen Sicherung ihrer eigenen Macht dienen werden.

 

1. Die Dauer einer Regierungszeit soll von 4 auf 5 Jahre angehoben werden. Fraglich ist, ab wann das gelten soll. Das könnte dazu dienen, dass wieder mehr Sachpolitik und nicht so sehr das Schielen auf Umfragen und auf die nächste Bundestagswahl das Regierungshandeln bestimmen. Aber viel wichtiger wäre es, nach dem schlechten Erfahrungen mit der viel zu langen Amtszeiten von Helmut Kohl und Angela Merkel, dem jeweiligen Kanzler oder der jeweiligen Kanzlerin nur zwei Amtszeiten zu gewähren. 

 

2. Das Wahlalter soll von bisher 18 Jahren, also der Volljährigkeit, auf 16 Jahre herabgesenkt werden. Das dient den Ampelparteien und insbesondere den Grünen und Liberalen dazu, mit diesem Wahlgeschenk noch mehr junge Erstwähler für sich zu gewinnen als beim letzten Mal. Ein anderes Wahlgeschenk zu diesem Ziel war das Gesetz zur sog. "Wahl des eigenen Geschlechtes" ab 16 Jahren, was dem Transgenderideologie entgegen kommt,

die gerade unter Jugendlichen in Mode ist. Nicht nur Ärzte, Psychologen und Kinderpsychiater, sondern auch Feministinnen warnen seit einiger Zeit in den USA, in Großbritannien und auf dem europäischen Kontinent vor diesen gesundheitsschädlichen und irreversiblen Eingriffen mit Hilfe von Pubertätsblockern und operativen Eingriffen mitten in der Pubertät, in der Jugendliche eine schwierige Phase durchleben und Orientierung brauchen, um sich selbst zu finden. Da eigentlich niemand wirklich, nachträglich sein eigenes Geschlecht, seinen  Geburtsort oder sein Geburtsdatum selbst wählen kann, weil das auch für sie harte und unveränderbare Fakten sind, handelt es sich bei dieser irrigen Gesetzesänderung nur um eine bloße Luftnummer aus Absurdistan.

 

3. Eine freiheitsfeindliche und staatlich verordnete Frauenquote soll dann für die zukünftige Sitzverteilung im Parlament und für die Kandidatenlisten der Parteien eingeführt werden. Erneut wird der Wille des Volkes über-gangen und die Freiwilligkeit und Kompetenz der Frauen und Bürgerinnen gering geschätzt. Denn bisher hing es davon ab, dass sich zuerst einmal hoch qualifizierte und politisch kompetente Frauen für die Laufbahn von Berufspolitikerinnen interessierten, darauf vorbereiteten und hinarbeiteten und für eine Partei oder als Unab-hängige kandidierten. Wenn die bisherige Lebenserfahrung, das persönliche Interesse, die berufliche Qualifi-kation und die politische Kompetenz von Frauen (und Männern) weniger wert sind als das bloße angeborene und unveränderbare biologische Geschlecht, dann senkt das jedoch das bisherige Qualitätsniveau der Parlamentarier und des Parlamentes. Daher sollte in einer fairen und parlamentarischen Demokratie das Geschlecht überhaupt keine Rolle spielen, sondern nur die persönliche Eignung, die seelische Gesundheit, die sittliche Integrität, die politische Kompetenz und der demokratische Wettbewerb.

 

Gleichstellung ist nicht Gleichberechtigung

 

Gleichstellung ist ein staatlicher politischer Eingriff in die demokratische Bürgergesellschaft. Sie entmündigt Frauen und diktiert autoritär über die Köpfe von Frauen hinweg, wie viele Frauen im Parlament und an anderen Positionen in der Gesellschaft, wie z.B. in den Vorständen großer Banken und Unternehmen, zu sitzen haben.

Das ist ein diktatorischer falscher Feminismus nach der Vorgehensweise sozialistischer Staaten.

 

Gleichberechtigung ist kein staatspolitischer Eingriff in die demokratische Bürgergesellschaft, sondern ein emanzipatorischer Anspruch, der allen Frauen aufgrund ihrer Grund- und Menschenrechte zukommt, und der sie dazu befreit, ermutigt und befähigt, ihre eigenen Lebensziele selbstbestimmt und freiwillig zu wählen, zu ver-folgen und zu realisieren. Das ist ein echter, emanzipatorischer Feminismus nach den Rechtsprinzipien freiheitlich-demokratischer Bürgergesellschaften mit einer rechtsstaatlichen Ordnung.

 

Eine durch Quoten erzwungene staatliche Gleichstellung die gesetzlich verfügt, dass genau gleiche Anzahl

von Männern und Frauen im Parlament, auf den Listen der Kandidierenden der Parteien oder in den Vorständen von Banken und Untrernehmen sitzen sollen, entspricht nicht Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes. Dieser Artikel besagt, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind und dass der Staat zwar bestehende Hindernisse beseitigen und die faktische Durchsetzung der Gleichberechtigung fördern darf, aber nicht, dass er sie gesetzlich

und von staatlicher Seite erzwingen darf: 

 

"(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

 

Eine durch Quoten erzwungene staatliche Gleichstellung erzwingt jedoch eine bloß formale und quantitative Gleichheit gegen den freien Willen emanzipierter Frauen, die selbst entscheiden können, ob sie sich überhaupt

für eine Kandidatur oder für ein Bundestagsmandat oder für einen Vorstandsposten in einer Bank oder in einem Unternehmen interessieren. Sie ist daher nicht nur eine "staatliche Förderung" der Gleichberechtigung in der Bürgergesellschaft und keine bloße "Beseitigung bestehender Nachteile". Sie ist eine staatlich verordnete und freiheitsfeindliche Zwangsmaßnahme.

 

Daher handelt es sich bei der staatlichen Zwangsmaßnahme zur formalen Gleichstellung auch nicht etwa um eine legitime Fortsetzung der Frauenbewegung, die vor ca. fünf Jahrzehnten begonnen hat, an Fahrt aufzunehmen, sondern es handelt sich um eine erneute Form der Entmündigung von Frauen durch ein staatliches Diktat wie es in sozialistischen Regimen üblich war, die die Gesellschaft nach ihrem eigenen Gusto umgestaltet haben und die daher ihren eigenen Bürgern mißtraut haben. Aus diesem Grund will die grüne Familienministerin Lisa Paus auch eine staatliche "Meldestelle für anti-feministische Umtriebe" zur Denunziation von Bürgern einrichten, die sich als freie Bürger kritisch über diese falsche Art von sozialistischer "Frauenförderung" äußern.

 

Fairness geht anders

 

Wenn zwei oder drei führende Mannschaften mitten in einem sportlichen Wettkampf die Spielregeln zu ihren Gunsten ändern wollen, dann ist größte Vorsicht geboten, zumal die Motive leicht durchschaubar sind, da sie natürlich gewinnen wollen. Die Zuschauer jedenfalls werden dann normalerweise sofort protestieren, weil sie die offensichtliche Absicht und die fehlende Fairness durchschauen und die jeweils benachteiligten Mannschaften beschweren sich zurecht. Im Frauensport wäre es selbstverständlich bei "Frauschaften" auch nicht anders. Denn Frauen sind keine besseren Menschen, sondern können genauso egoistisch, unfair und unsportlich wie Männer sein, wenn auch manchmal weniger grob, offen und direkt, sondern eher sanft, versteckt und indirekt.

 

Wenn eine Regierungskoalition jedoch mitten in ihrer Regierungsperiode gleich vier Wahlrechtsreformen hintereinander durchzubringen versucht, ist eine bis dahin einigermaßen funktionierende Demokratie in

höchster Gefahr, denn es handelt sich um einen Ausbau der politischen Macht von oben. Den Umfragen des Institutes Civey zufolge liegen die Christdemokraten vorne und würden die Wahlen gewinnen, wenn am nächs-

ten Sonntag Wahlen wäre. Es scheint, dass die Ampelkoalition gute Gründe hat, zu befürchten, bei der nächsten Wahl wieder abgewählt zu werden. Versuchen sie sich daher, durch vier Wahlrechtsreformen zu ihren eigenen Gunsten, aber gegen den mutmaßlichen Wählerwillen, an der Macht zu halten? Es sieht ganz danach aus. Das wäre ein politischer Coup ohne gleichen und der größte "Anschlag auf die Demokratie" in Deutschland seit der Spegelaffäre von 1962. Wer dazu schweigt, anstatt laut und deutlich dagegen zu protestieren, macht sich mit schuldig.

 

Demokratie lebt von der Zivilcourage ihrer Bürger

 

Die Anhänger und Wähler der Grünen, der Liberalen und der Sozialdemokraten kommen in Versuchung ihren Parteien diese unfairen Veränderungen des Wahlrechtes zu ihren eigenen Gunsten durchgehen zu lassen, da

die meisten Menschen nicht die Zivilcourage besitzen, diesen üblen Machtspielen zu widersprechen, sobald sie davon profitieren oder sich eine Politik nach ihrem Geschmack erhoffen, zumal wenn sie von Parteien kommen, mit denen sie sympathisieren und mit denen sie sich identifizieren.

 

Aufrichtige und politisch informierte Bürger werden nun wieder zurecht an unserer Demokratie zweifeln. Nach den teilweise völlig überzogenen, die Angst vor Erkrankung schürenden Maßnahmen gegen die Corona-Epidemie und nach den die Angst vor dem Klimawandel schürenden Protesten der hoch emotionalen Klimabewegungen Fridays for Future und Die letzte Generation folgen nun vier fragwürdige Wahlrechtsreformen, die das Volk und die Bürger spalten in Ältere und Jüngere, in Frauen und Männer in Regierungstreue und Regierungskritische.

 

Schwer zu verstehen ist, dass die Liberalen als bisherige Partei der Bürgerrechte und die Sozialdemokraten als älteste demokratische Partei Deutschlands eine derartige politische Machterhaltung von oben und gegen das Volk nicht nur tolerieren, sondern sogar selbst initiieren und realisieren wollen. Es handelt sich nämlich um eine dreiste Strategie und Vorgehensweise, die man eher der sozialistischen Einheitspartei der SED in der ehe-maligen DDR zugetraut hätte, aber nicht den Liberalen als der Partei eines Gerhard Baum, Theodor Heuss,

Hans-Dietrich Genscher und der Gräfin Dönhoff oder den Sozialdemokraten als der Partei eines Carlo Schmid, Willy Brandt, Helmut Schmidt, Egon Bahr und einer Annemarie Renger.

 

Eine bürgerfreundliche Wahlrechtsreform würde die Bürger und nicht den Parteienstaat stärken

 

Wie sähe eine bürgerfreundliche Wahlrechtsreform aus, die parteiunabhängige oder parteilose Kandidaten anstelle des aufgeblähten und übermächtigen Parteienstaates mit seinen parteihörigen und stromlinienförmigen Parteipolitikern stärkt? Keine einzige Partei hat sich dafür stark gemacht, ganz einfach die Zweitstimmen für die Parteien fallen zu lassen, um nur noch von den Bürgern und Steuerzahlern selbst gewählte Direktkandidaten,

die ihre jeweiligen Wahlkreise gewonnen haben, in den Bundestag einziehen zu lassen. Diese durchaus attraktive, radikal demokratische und verfassungstreue Option müssten sich die Bürger jedoch gegen den übermächtigen Parteienstaat selbst erstreiten. Von den drei etablierten Parteien der Ampelkoalition wird diese attraktive Option gegen das Parteienkartell kaum unterstützt werden.

 

Schließlich wird diese undemokratische Wahlrechtsänderung auch noch von der teils rechtspopulistischen, teils rechtsradikalen AfD unterstützt, da sie sich von der Schwächung der CSU einen Zugewinn an Stimmen und Mandaten erhoffen. Die Ampelregierung hat sich von dieser Unterstüzung jedoch nicht distanziert, obwohl sie

das selbst immer von den Christdemokraten in der Opposition fordert. Wenn es jedoch nur noch um den bloßen Machterhalt mit lukrativen Ämtern und Mandaten geht, bleibt oftmals jeder Anstand auf der Strecke.

 

UWD - 04.04. 2023

 


 

Ein Wahlrecht, von dem Autokraten träumen

 

 

In vielen Ländern gibt es so etwas wie politische Opposition längst nicht mehr. Mit dem neuen Bundestagswahl-recht schickt sich auch die Ampel an, Deutschland in diese Richtung zu lenken. Doch es gibt auch noch weitere Scheibchen, die sie unauffällig von der Demokratie absäbeln könnte.

 

https://www.welt.de/politik/deutschland/harald-martenstein/plus244469234/Harald-Martenstein-Ein-Wahlrecht-von-dem-Autokraten-traeumen.html

 


 

Die Ampel entscheidet nur noch zu ihren eigenen Gunsten

 

Robin Alexander am 14.03.2023 in der WELT

 

Die Reform des Wahlrechts soll den Bundestag verkleinern, darauf hat sich die Koalition verständigt – offen-sichtlich vor allem im eigenen Interesse. Der Verlierer der Einigung dürfte die CSU sein, und Wahlkämpfer
Söder wittert ein großes Thema.

Es gibt einen Kompromiss beim Wahlrecht. Nein, leider nicht zwischen allen Parteien der demokratischen Mitte. Die Ampel hat wieder einmal nur mit sich selbst gerungen: Nun soll der Vorschlag, nachdem Direktmandate unter Um-ständen nicht zugeteilt werden, abgeschwächt werden.